Bedienerausweis für Hebebühnen Hubarbeitsbühnen Arbeitsbühnenschein Hubsteiger Hubsteigerschein - Beschreibung der Schulung

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Die Berufsgenossenschaft fordert zwar das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz PSA gA und auch geschultes Personal im Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Verbindliche Vorschriften für die Ausbildung der Arbeitsbühnenbediener sind u.a. ArbSchG, BetrSichV neue ArbmittV, DGUV 1 bisher BGV A1, DGUV Vorschrift 70 bisher BGV D 29, DGUV Regel 100-500 bisher BGR 500 Kapitel 2.10, BGG / GUV-G 966 neuer DGUV Grundsatz 308-008, BGI 720 neue DGUV Information 208-019, BGI 5131 neue DGUV Information 209-075 usw. Es ist aber noch keine gesetzliche Pflicht PSAgA zu tragen in der Arbeitsbühne.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen kurz PSAgA.

Es wird zukünftig Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geben, die nach der DIN 19427 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verwendung in Arbeitskörben auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ besonders entwickelt und auch geprüft werden.

Ein Problem stellen vorhandene Anschlagpunkte an den Arbeitskörben dar, da diese als Anschlagpunkte für Rückhaltesysteme ausgelegt und mit 3 kN bemessen waren. Als Anschlagpunkt für Auffangsysteme müssen mindestens 6 kN in die Konstruktion eingeleitet und aufgenommen werden können.

Nicht alle Hubarbeitsbühnen können diese Kräfte sicher in die Konstruktion ableiten.

Es wurde dafür eine europäischen Arbeitsgruppe gegründet.

In der Übergangszeit wird es unter Umständen Übergangsfristen und somit Niveau-Unterschiede geben, besonders bei schon vorhandenen Bühnen.

Videos finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes

„PSA gegen Absturz/Rettungsausrüstungen“

Siehe z.B. auch in der BGI 720 Ausgabe 2011 ab Seite 45 bis 47 zum Thema PSA Einsatz, das nur der gekennzeichneter Haltepunkt schon seit 2008 Pflicht ist durch die DIN EN 280 Bau und Gestaltung von Hubarbeitsbühnen in Europa. (Pflicht zum nachrüsten bei allen Arbeitsbühnnen durch die Norm)

In der BGHM Aktuell Ausgabe 1 aus 2011 auf Seite 24 und in der Ausgabe 8 aus 2011 auf Seite 16 ist ein schöner Bericht zum Thema "Die Ausbildung ist Pflicht".

Ausbildung mit Beauftragung und nicht nur Unterweisung (wie das leider viele falsch machen) plus Schulungszertifikat (und nicht nur Fachausweis oder Bedienerausweis mit Lichtbild). (Hierzu siehe auch den KomNet Dialog Führerschein für Hubarbeitsbühnen)

Die Ausbildung zum Führer/in von Arbeitsbühnen, Arbeitsbühnenbediener/in Hubsteigerwagen beinhaltet folgende Inhalte:
Für Hubarbeitsbühnenschulung, Hubsteigerschulung, Arbeitsbühnenschein gem.
BetrSichV BGV A 1 BGV D 29 TRBS 2111 BGR 500 (Kapitel 2.10) BGG / GUV-G 966 und BGI 720 BGI 5131 usw. auch als Bedienerausweis für Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, PlatformCard, Hubschein, System Card oder PAL Card bekannt und gilt für alle Hubbühnenarten ohne Bauarten, Steuerungsarten oder Antriebsarten Einschränkungen. (neue Vorgaben siehe oben)

Kosten:
ab 150,- € pro Tag u. Person inkl. dem DIN EN ISO Zertifikat nach BSi-ISO 18878 -2004 ab 180,- €

Unser Schulungsprogramm für Bediener von mobilen Hubarbeitsbühnen HAB ist nach der OHSAS 18001 DIN EN 280 und ISO 18878 schon seit 2004 als erster in der  EU und BRD zertifiziert und gilt damit auch in Holland, Norwegen, Frankreich, Österreich, Dänemark, England, Polen, Italien, Portugal, Spanien, Lichtenstein, Luxemburg international nach der OHSAS sogar in den USA, Kanada, Brasilien, China, Japan, Russland sowie in Norwegen der Schweiz bei der Sufa usw.

Ihr Nutzen:
Bediener von Hubarbeitsbühnen nach der BGG / DGUV 966 neuer DGUV Grundsatz 308-008 müssen in Theorie und Praxis geschult sein. Ohne diese vorgeschriebene Schulung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen eingesetzt werden. In unserem Seminar vermitteln erfahrene und ausgebildete Referenten das erforderliche Fachwissen, um mobile Arbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Nach durchgeführter Schulung dürfen dann diese Mitarbeiter für Arbeiten mit den Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden. Dies gilt auch für TVT Turmverbrennungstriebfahrzeuge mit Hebebühne im Gleis, wie sie die Deutsche Bahn einsetzt.

Teilnehmerkreis:
Personen mit einer beruflichen Tätigkeit, die den Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert, z. B. Arbeitnehmer in Bauhaupt- und Nebengewerbe, Hauswarte, Gebäudereiniger, Mitarbeiter von Licht- und Reklamefirmen, Elektrofirmen, Forstwirte, Gartenbauer mit Motorsägeneinsatz, Veranstaltungstechniker, Rigger, Anschläger, Anlagenbauer, Hallenbauer, Windkraft Monteure, Abspanner, Fahrwegmechaniker bei der Bahn, usw.

Inhalte:
(mit ca. 100 (Deutscher Grundsatz) bis zu ca. 160 PowerPoint-Folien beim Internationalen Nachweis)

  • Grundlagen BGV BGG GUV-G DGUV-G u. a.. UVV`s
  • rechtliche Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen
  • Arten und Anforderungen an Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 280
  • Betreiben von Hebebühnen (z. B.. BGR 500 Kapitel 2.10)
  • Die Bedienungsanleitung für Hubarbeitsbühnen
  • Verleiherpflichten / Vermieterpflichten wie Einweisung, Notablass, Prüfbuch
    Anleitung des Herstellers mit Sicherheitsvorgaben usw.
  • Richtlinien für fahrbare Hubarbeitsbühnen DIN EN 280
    wie die Nachrüstpflicht für Haltepunkte gegen Absturz auf jeder HAB
    (Achtung: In vielen Anleitungen der Hersteller steht klipp und klar drin: Benutzen nur nach Ausbildung und schriftliche Beauftragung sowie Pflicht des Angurtens  gegen Absturz.)
  • Tägliche Kurzinspektion
  • 4 x 4 Hubarbeitsbühnen
  • Sicherheitseinrichtungen, Abstützsystem
  • Bühnenaufbau, hydraulische Notsysteme
  • Maschinenbeschreibung UVV-Prüfung und der Schmu dabei
  • Wartungshinweise für die Hubarbeitsbühnen
  • Einsatz der Hubarbeitsbühne
  • Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne
  • Fahren und Steuern von Bühnenbewegungen, Versetzfahrten
  • Bedienung durch Funk
  • Berechnung der tatsächlichen Last
  • Sicherheitsregeln des Betreibers
  • der richtige Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräte
  • Arbeitsstellen im Fahrbahnbereich
  • Gefahren im Straßenverkehr, Unfallbeispiele
  • Möglichkeiten der Verkehrssicherung nach RSA
  • Schutzeinrichtungen für Baustellensicherung
  • PSA gA und Auffang Sicherung (für Auslegerbühnen fast überall Pflicht geworden)
  • Praktische Übungen mit HAB und Theorie Prüfung in Deutsch gem. EQR DQR & DGUV

Abschluss:
Teilnahmebescheinigung als Zertifikat und Bedienerausweis der Arbeitssicherheit Akademie (die Schulung ist nach der BSi ISO 18878:2004 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Bediener- Fahrer- Führer- Training seit November 2004 als erster Seminaranbieter in der EU zertifiziert)

Unser Schulungsprogramm ist seit 2004 ein europa- und weltweites anerkanntes Schulungssystem, nach der DIN EN 280 und BSi - ISO 18878-2004 usw. zertifiziert.
Somit schulen wir schon länger als viele andere Anbieter in diesem Bereich.

Wir bieten 1 x im Monat feste Termine. Andere Termine sind binnen 3 Tagen möglich.

Bundesweiter Bedienerausweis, sprich Führerschein für hydraulische Hubarbeitsbühnen Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Arbeitsbühnen nach der DIN EN 280 mewp ISO 2004-18878 BGG 966 neue DGUV-G 308-008 Termine vor Ort möglich bei Firmen in Soest Werl Welver Lippstadt Geseke Arnsberg Erwitte Warburg Neheim Hüsten Menden Iserlohn Meschede Wickede Fröndenberg Unna Schwerte Dortmund Hamm Ahlen Warendorf Beckum Ense Bremen Lippetal Warstein Rüthen Brilon Winterberg Paderborn Bad Salzkotten Höxter Hamburg Hannover Lübeck Flensburg Freiburg München Nürnberg Stuttgart Weißenfels Bad Buchau Idar Oberstein usw. Mindestteilnehmer 5 Personen zzgl. An- und Abreisekosten (je nach Anzahl der Km)

Für individuelle Termine vor Ort sprechen Sie uns bitte an

Herr Drewer als SiFa-Dozent und Ausbilder

BGG 966 GUV-G 966 GUV Grundsatz 966 DGUV Grundsatz 308-008 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen Training for Mobile Elevating Work Platform Pal Card PlatformCard Lift Schulung IPAF Card Steigerschulung Steigerwagen Sicherheitsschulung für Hubarbeitsbühnen Sicherheitsunterweisung für Hubarbeitsbühnen Sicherheitstraining für Hubarbeitsbühnen Bühnenschulung Bedienausweis für Hubarbeitsbühnen Bedienerschulung für Arbeitsbühnen Hubarbeitsbühnen Bühnenunterweisung Unterweisung für Hubarbeitsbühnen Einweisung für Hubarbeitsbühnen System Card Work Platform Operator License usw.

Was sagt die BG zur Schulung? Pflicht oder nicht? (vom Fachauschuss)

Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen Hubsteigerwagen usw.

Hohe Anforderungen, daher nur ausgebildet in die Höhe gem.
der BGG / GUV-G 966 Pflichtschulung neuer Grundsatz DGUV-G 308-008

Immer häufiger kommen auf Baustellen Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Auch bei Wartungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten in Unternehmen sind sie zu finden, wenn Arbeiten in der Höhe schnell und sicher erledigt werden sollen. Bei sorgfältiger Auswahl, bestimmungsgemäßer Verwendung, ordnungsgemäßer Prüfung und Wartung bestehen keine Gefahren für die Benutzer. Zum schnellen und sicheren Arbeiten am hochgelegenen Arbeitsplatz kommt die höhere Effektivität sowie die Reduzierung von Koste,n z. B. durch den Wegfall eines Gerüstes. Allerdings können Mängel in der Organisation, an der Hubarbeitsbühne selbst und unsachgemäßer Einsatz zu Unfällen führen und diese Vorteile schnell wieder aufheben.

Zu den Organisationsmängeln gehören beispielsweise die:

  • falsche Auswahl der Hubarbeitsbühne
  • nicht durchgeführte regelmäßige sachkundige Prüfung der Hubarbeitsbühne
  • mangelhafte Einweisung durch den Vermieter der Hubarbeitsbühne oder durch den Unternehmer, der die Hubarbeitsbühne besitzt und zum Einsatz bringt (vertragliche Regelung zwischen Vermieter und Mieter)
  • fehlende Betriebsanweisung und Betriebsanleitung
  • bei Miethebebühnen fehlende Sichtprüfung auf Mängel durch den Vermieter und Mieter bei der Übergabe
  • Durchführung der Arbeiten durch nicht geeignetes Personal
  • Nichtbeachtung der Betriebsanleitung durch den Benutzer
  • fehlende Funktionskontrolle vor Beginn der Tätigkeiten
  • fehlende Unterweisung durch den Unternehmer (Mieter)
  • fehlende Kenntnis des Übergabepersonals des Vermieters
  • fehlende oder nicht ausreichende Gefährdungsbeurteilung

Selbstverständlich darf eine Hubarbeitsbühne nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Dies schließt die Verwendung als Personenaufzug oder als Kran aus. Außerdem sind für das sichere Abstützen auf eine geeignete Untergrundbeschaffenheit zu achten und die zulässigen Lastangaben einzuhalten.

Sachgerecht Einweisen

Die Beispiele verdeutlichen die hohen Anforderungen, die beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen an alle beteiligten Firmen und Personen gestellt sind. So ist beispielsweise der Vermieter verpflichtet, eine funktionstüchtige und geprüfte Hubarbeitsbühne zu vermieten. Obwohl er keine gesetzliche Verpflichtung zur Einweisung hat, kommt ihm ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu denn immerhin geht mit der Vermietung die Übernahme der Verantwortung über Leben und Gesundheit der Nutzer einher. Vor diesem Hintergrund sollte ein Vermieter nicht nur seine Hubarbeitsbühnen möglichst genau kennen, sondern auch die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Außerdem dürfen seine Kunden wegen dessen Einfluss auf die Auswahl der richtigen Arbeitsbühne mehr als nur ein Mindestmaß an technischem Verständnis erwarten. Ideal wäre eine entsprechende Qualifizierung und gegebenenfalls die zur Hubarbeitsbühne passende technische Ausrüstung.

Für Vermieter, Mieter oder Unternehmer gilt gleichermaßen: Eine sachgerechte, an die Betriebsanleitung angelehnte Einweisung ist der Schlüssel zum Erfolg. So hat der Mieter bzw. der Unternehmer geeignete Arbeitsmittel (Auswahl der Hubarbeitsbühnen) zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, dass der Bediener die bestimmungsgemäße Benutzung sichert. Zum sicheren Arbeiten gehören die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, einer Betriebsanweisung anhand der Betriebsanleitung und die Durchführung der Unterweisung. Der Mieter / Unternehmer muss außerdem sicherstellen, dass nur geeignetes Personal zur Bedienung der Hubarbeitsbühnen eingesetzt wird (Auswahlpflicht). Die Bediener sind schriftlich zu beauftragen.

Bedienperson

Das Bedienen einer Hubarbeitsbühne ist mit einem speziellen Risiko für die Bedienperson selbst und für die im Umfeld befindlichen Personen verbunden. Bedienpersonen müssen für diese Aufgabe besonders geschult und ausgebildet sein, da sie für das Aufstellen und Steuern verantwortlich sind. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" und nach G 41 "Tätigkeiten mit Absturzgefahr" sind vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen.

Zu den Aufgaben einer Bedienperson zählen:

  • arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung nach Betriebsanleitung
  • Aufbau der Hubarbeitsbühne und Gewährleistung der Standsicherheit
  • bestimmungsgemäßer Einsatz entsprechend der Bedienanleitung
  • Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und der Gefährdungsbeurteilung
  • gegenseitige Rücksichtnahme und Koordination mit anderen Gewerken bzw. Personen
  • sicherer Betrieb
  • Schutz vor unbefugter Benutzung

Quelle: Gerhard Stehfest / Kathrin Marquardt / vom Fachausschuss der BG

Die Einstufung der Bauart der Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 280 und BGI 720 erfolgt nach der Art der Hubeinrichtung, unabhängig davon, welches Untergestell vorhanden ist.

Demnach wird unterschieden in:

  • Gruppe A
    Mobile Hubarbeitsbühnen, bei denen nach Angabe des Herstellers die vertikale Projektion des Flächenmittelpunktes der Arbeitsbühne (des Korbes) bei maximaler Chassisneigung immer innerhalb der Kippkante liegt.
  • Gruppe B
    Alle sonstigen mobilen (fahrbaren) Hubarbeitsbühnen.

Außerdem werden sie noch in drei Typen eingeteilt:

  • Typ-1-Fahren ist nur in Transportstellung zulässig
  • Typ-2-Fahren mit angehobener Plattform ist nur von einem Steuerpult am Untergestell erlaubt (Sondergeräte)
  • Typ-3-Fahren mit angehobener Plattform (Arbeitskorb) und Steuerung von oben ist möglich

Typ 2 und 3 können untereinander kombiniert werden.

Die Arbeitsbühnen Kategorien mit den jeweiligen Abkürzungen nach der IPAF Pal-Card:

  • Statisch Vertikal (1a)
  • Senkrecht-Personenlifte (mit Stützen).
  • Statisch Boom (1b)
  • Selbstfahrende Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger- und Lkw-Hubarbeitsbühnen.
  • Mobil Vertikal (3a)
  • Scherenarbeitsbühnen und Senkrecht-Personenlifte (von oben / unten verfahrbar).
  • Mobil Boom (3b)
  • Selbstfahrende Gelenk- und Teleskoparbeitsbühnen (von oben / unten verfahrbar).
  • Isolierte Hubarbeitsbühnen (IAD).
  • Mastkletterbühnen (MC).
  • Teleskoplader mit Arbeitskörben (TPI). (ist neuer eigener Grundsatz 308-009)

Bediener Schulung nach der System Card fünf wählbare Gerätekategorien:

  • Kategorie I AB (Anhängerhubarbeitsbühne)
  • Kategorie II LKW (Lkw-Hubarbeitsbühne)
  • Kategorie III GTB/TB (Teleskop- /Gelenkteleskop-Hubarbeitsbühne)
  • Kategorie IV SB (Scherenhubarbeitsbühne)
  • Kategorie V SP (Spezialgeräte)  z. B.. Teleskopstapler mit Arbeitskorb

Wir Schulen nach der BSi-ISO 18878-2004 und DGUV-G 308-008 (alte BGG 966).
Da sind alle Bauarten nach der DIN EN 280 Gruppe A + B enthalten. 
Internationale Gültigkeit schon seit 2004 (noch vor der IPAF Pal Card Mateco PlatformCard u. a. Anbieter)

(Bauarten siehe auch z. B. BGI 720 Ausgabe 2011 Seite 9 Kapitel 3)

Hier gibt es seit 2004 schon eine Teilnahmebescheinigung als Zertifikat Geprüfter Führer / Bediener von Arbeitsbühnen Hubarbeitsbühnen mit Fachausweis und extra Feld dabei für die Pflicht Zusatzausbildung Stufe 2 da kann z.B. die Arbeit mit der Motorsage oder eine andere Bühnenart der beiden Gruppen A oder B eingetragen werden (siehe BGI 720 neue DGUV Information 208-019 unter Bauarten nach der DIN EN 280) plus mit dem Zertifikat und nicht nur der Bedienerausweis mit Einstufung der Geräte Norm, und Stufe 3 Eintragsfeld für den schriftlichen Fahrauftrag, der schon seit mehr als 20 Jahren Pflicht ist (alte VBG 14).

Achtung viele Ausbilder geben falsch nur einen Lichtbildausweis mit - ABER nur das Zertifikat ist Pflicht. Der von Mitbewerbern genannte Bedienerausweis, den sogenannten Führerschein für die Geräte ist garnicht vorgeschrieben sondern nur der Ausbildungsnachweis als Zertifikat lt. Qualifizierungsgrundsatz z.B. die 308-008 siehe auf Seite 11- 12 unter Punkt 3.3 Abschlußprüfung und Seite 13 unter Punkt 5 die Beauftragung - ALSO ohne Aussagekräftiges Zertifikat gilt kein Staplerschein Kranschein Baggerschein Motorsägenschein usw. was leider häufig falsch gemacht wird durch mangelhaft Ausgebildete angebliche Ausbilder sprich Trainer in neu Deutsch.

Feste Schulungstermine bei uns im Hause finden Sie unter Termine und Anmeldung

Arbeitssicherheit Management Akademie AMA Weiterbildung NRW im Kreis Soest
Industriepark im HDT Halle 1 Links
Auf den Geeren 1 bis 3
59469 Ense-Höingen

Anmeldungen per Telefon oder über iso-ama@web.de

Telefon für Anfragen und Anmeldungen in Deutschland & Europa:

Montags - Freitags
von 11:00 bis ca. 16:30
Mobilfunk Herr Drewer +49 175 / 15 09 375