Bedienerausweis für Hebebühnen Hubarbeitsbühnen Arbeitsbühnenschein Hubsteiger Hubsteigerschein

Beitragsseiten

Geprüfter Arbeitsbühnenbediener Hubarbeitsbühnenführer oder -fahrer
Sichere Benutzung von fahrbaren Hubarbeitsbühnen, Hubsteigern, Arbeitsbühnen usw.

Bedienerschulungen für Arbeitsbühnen Hubsteigerschein Arbeitsbühnenführerschein
Frage: braucht man für eine Hebebühne Arbeitsbühne oder Hubsteiger einen Führerschein?

Ja ein Hebebühnen Führerschein oder auch Bedienerlaubnis genannt, die ist schon seit April 2010 in Deutschland Pflicht, aber das Zertifikat der Schulung dazu ist wichtiger und nicht nur der Lichtbildausweis oder Fahrausweis, der ist gar nicht vorgesehen als Nachweis der Eignung.

- Nur das Zertifikat ist gültig hier die PDF dazu -

Seit 2004 schulen wir schon die Bediener / Führer von Arbeitsbühnen nach der BSI ISO 18878 Hubsteigerwagen bzw. Arbeitsbühnenbediener, Hubsteiger Sicherheitsschulungen. Und seit April 2010 gem. der BGG 966 besteht in Deutschland die Pflicht zur Schulung bei jeder Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse (ohne Ausnahme). Also seit vielen Jahren schon ein BG SmS und AMS geprüfter zertifizierter Kurs für die Hubarbeitsbühnen dazu - auch als PAL Card Powered Access Licence bekannt.

Ob in Luxemburg Belgien Niederlande Dänemark Norwegen Schweden Finnland Polen Litauen Lettland Estland Russland und sonst wo in Europa, überall wird unsere Hubarbeitsbühnennachweis anerkannt, auch ohne IPAF PAL CARD da wir seit November 2004 die BSi ISO 18878 erfüllen und nicht erst seit Mai 2005 wie bei der IPAF - FIRST IN THE WORLD IS THE ISO-AMA GROUP -

Ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw. schon seit 2008 -

International gültig nach der BSi ISO 18878 erst Ausgabe 2004 usw. wie z.B. bei der IPAF PAL CARD Schulung auch -

Aber weder in der ISO 18878 noch ISO 18893 oder in der ISO 16268 steht nichts von nur 5 Jahre gültigkeit drin, zudem ist die gar nicht in Deutschand gültig - da in allen drei deutschen Vorgaben dazu wie: Grundsatz 308-008 Regel 100-500 Kapitel 2.10 und in der Information 208-019 der DGUV nichts zu finden als zugelassene alternative ISO 18878 Schulung für die HAB -

*PS wissen Sie das die BSi ISO 18878 in Deutschland nicht gültig ist für die BG, UK des Landes, SVLFG und der DGUV - nein? - na Sie steht in keiner Vorschrift Regel Information oder Grundsatz drin als alternative Schulung die gleichwertig ist mit dem Deutschen Schulungsgrundsatz alte BGG 966 April 2010 neuer Grundsatz 308-008 Mai 2014 siehe auch in der DGUV-R 100-500 Kapitel 2.10 bisher Regel 500 Kap. 2.10 oder in der neuen DGUV-I 208-019 bisher BGI 720 - nichts zu finden dazu - auch nicht beim Fachausschuss der Berufsgenossenschaft -

Schulung gem. der DGUV-G 308-008 bisher BGG / GUV-G 966, und international nach der der BSi-ISO 18878:2004 MEWP, gilt für alle Bauarten nach der DIN EN 280 Gruppe A & B Typen 1a 1b 2 3a 3b Gerätearten (siehe Fachausweis und Fahrauftrag bei Fremdfirmen - siehe die DGUV-I 215-830). Hier in Deutschland ist die Schulung zeitlich unbefristet. Nach BS OHSAS 18001:2007 Occupational Health and Safety Assessment System und der neuen ISO 45001 ist international seit 2016 eine 1-Tages-Weiterbildung, alle 3 Jahre vorgeschrieben, und nicht alle 5 Jahre Weiterbildung bzw. eine neue Schulung dazu.

mewp = mobile elevating work platform. Das ist die internationale Abkürzung für Hubarbeitsbühnen Operating authorization for lifting platforms and aerial working platforms gem. der DIN EN 280 international gültig nach der BSi - ISO 18878 und EU-konform nach 2009/104/EC Art. 9 und BSH Offshore anerkannt - dann aber ist mind. ein 2 Tageskurs vorgeschrieben mit PSA gegen Absturz usw.

Augen auf: Die IPAF Pal Card Gültigkeit bzw. Gültigkeiten vom Bedienerausweis für die Hubarbeitsbühnen nach der DIN EN 280 Gruppe A & B Typen 1a 1b 2 3a 3b und nach der BS ISO 18878 von 2004 bzw. jetzt nur ISO 18878 seit 2013 entspricht nicht den Vorgaben des deutschen Grundsatzes DGUV-G 308-008 der DGUV-R 100-500 Kapitel 2.10 und er DGUV-I 209-019 - da sie in den deuten Vorgaben dazu nicht als alternative Schulung genannt wird - somit sind Lehrgänge für die Fahrbahren Hubarbeitsbühnen nach der ISO 18878 nicht in Deutschland gültig - zudem auch falsch Aussage im Netz und bei vielen IPAF Partnern Mateco Gerken Lisegang usw. Arbeitsbühnen Verleih Firmen oder noch schlimmer System Lift Partnern - gilt 5 Jahr bzw. Lebenslang gültig in Deutschland - einfach mal selber das ArbSchG / die BetrSichV / die DGUV-V1 / die DGUV Regel 100-001 / die TRBS 2111 / und die Grundsätze Infos und Regeln dazu lesen - zudem brauchen die Bediener von FHAB / HAB zusätzlich noch einen Kurs zum Gebrauch von der PSAgA nach ASR A2.1 der TRBS 2121 div. Teile der DGUV-R 112-198 & 199 dem DGUV Grundsatz 312-001 & 312-906 usw. mit Jährlicher Pflicht zur Weiterbildung oben drauf - und diese Resch Verlag Ausweise bzw. Plastik Karten braucht kein Mensch - nur das Schulungs- Zertifikat und nicht Urkunde ist dazu vorgeschrieben (ohne ungültig) oder noch schlimmer die Ausweise vom Leitverlag bzw. von Stapler Schmidt aus Neuss die Inhaltlich totaler murks sind - wie auch seine online Ausbilder Kurs dazu in nicht mal eineinhalb tagen - plus ein schriftlicher Fahrauftrag vom Unternehmer / Arbeitgeber / Auftraggeber usw. auch noch dazu - der deutsche Arbeitsschutz ist nicht umsonst einer der schlechtesten in EU Europa bei der Nach- Kontrolle bei der Arbeitssicherheit - mehr nur nach einen Kurs bei uns im Hause dazu -

- siehe hier die INFO PDF dazu -

Dies ist ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw. und keine 08/15 Schulung

Ist auch als PlattformCard Hubschein Steigerschein System Card Führerschein Bühnenschein Hubsteigerschein IPAF PAL Card Powered Access Licence usw. bekannt (gem. Fachausschuss "Förder- und Lagertechnik" der BGZ -  BG-Information Hubarbeitsbühnen)

Schulung für Arbeitsbühnen Hubarbeitsbühnen Steigerwagen nach DIN EN 280 und DGUV-G 308-008 Hubarbeitsbühnenführer Zertifikat mit Bedienerausweis bei uns im Hause immer von 8:15 bis ca. 14:30 inkl. kleiner Test Bogen Praktische Übungen mit Bühnen und PSA Absturz sowie Zertifikat für alle HAB nach der BGI 720 neue DGUV-I 208-019 für 165,- Euro ohne Bauarten Steuerungsarten Antriebsarten Einschränkungen - als BSi ISO 18878 mewp Gruppe A + B Schulung ein Weltweit also International anerkannter Nachweis schon seit November 2004 noch vor der IPAF PAL Card und anderen Anbietern first worldwide Certified trainer for MEWP / FHAB Arbeitsbühne Gruppe A & B Statisch Vertikal und Boom ISO 18893 Qualified person even before IPAF and others

Termine für Hubarbeitsbühnenbediener/in Kurs inkl. Pflicht Zertifikat dazu

Arbeitsbühne Hubarbeitsbühne Scherenbühne Hubsteiger usw. alle Bauarten nach der DIN EN 280 Gruppe A & B Typen 1a 1b 2 3a 3b - wie bei der IPAF PAL Card nur viel günstiger für nur 165,- oder nur innerbetrieblich gültig für nur ab 130,- Euro der Hubarbeitsbühnenführerschein.

Arbeitsbühnen wie Scherenbühnen Hubbühnen Teleskopbühnen Hubsteiger usw. ab 130,- bis 165,- Euro

Termine gilt für alle Bauarten der Gruppe A + B Typen 1a 1b 2 3a 3b -
nur von 8:30 bis max. 14:30 - mit Teil selberlernen dazu -

oder der Intensivkurs in der Woche für alle FHAB inkl. Einweiser Zeugnis für ab 450,-
gilt sogar International also Weltweit nach der BSi-ISO 18878-2004 usw. als erster in der Welt sogar

Prüf- Termine: Nach dem selberlernen Selbststudium der Unterlagen nur nach Absprache -

in der Woche ab 9 Uhr oder ab 14 Uhr oder auch samstags ab 9 Uhr - Dauer ab 2 Stunden und mehr -

Feste Termine zur Schulung immer erst ab 3 Pers. von einer Firma ab 8:30/9:00 Uhr
bei uns im Hause nach Absprache - ab 5 Pers. je nach KM auch mehr vor Ort in der Firma -
sonst nur online jederzeit 24/7 unter - www.schulung-online.eu - auch einzelne Personen -
alle anderen Lehrgänge mit festen Terminen dazu ab 8:30 in Ense Höingen finden Sie
auf der HP - www.nicht-ohne-schulung.de -

INFO: Hubarbeitsbühnenschulung gibt es nicht nach IPAF Mateco SystemLift Deula TÜV oder Dekra Vorgaben (ist nur ein Verein/Verband bzw. Firma kann jeder gründen - die kochen auch nur mit Wasser) für Deutschland ist nur die BGG / GUV-G 966 zu beachten (neue DGUV-G 308-008) und international die BSi - ISO 18878. Hier sind wir schon als erster in der Welt, Europa und Deutschland seit Nov. 2004 noch vor der IPAF zertifiziert worden. Alle Scheine und Zertifikate aus unserem Hause haben also eine internationale anerkannte Gültigkeit für die mewp - mobile elevating work platforms (MEWPs).

So werden Firmen und Unfallkassen (in Deutschland die Berufsgenossenschaften) Weltweit beeinflusst zu glauben dass nur die IPAF den sicheren und effektiven Einsatz von Höhenzugangstechnik weltweit schult, durch Einflussnahme auf Gesetz- und Normgebung sowie deren Interpretation, durch Sicherheitsinitiativen und Schulungsprogramme. Wird da nicht sogar gegen das Kartellrecht usw. verstoßen???

Diese Not-for-Profit-Mitgliederorganisation muss ja viel Geld haben um dieses durchzuführen.

Erfolgreiche Absolventen erhalten die PAL Card (Powered Access Licence), den weltweit* am weitesten* verbreiteten und anerkannten* Nachweis qualitätsgeprüfter Schulungen für Bediener von Hubarbeitsbühnen.

* wir schulen auch nach der BS ISO 18878 (wie IPAF Mateco und andere auch weltweit) und das sogar noch vor der IPAF seit November 2004 schon und nicht erst seit Mai 2005 wie die IPAF. Zudem Schulen viele Anbieter gar nicht richtig nach dieser internationale Norm der ISO 18878 ISO 18893 für EN 280 und ISO 16368 Mobile Hubarbeitsbühnen Konstruktion, Berechnungen, Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren usw., Kaufen Sie sich diese Normen selber mal und Lesen die was da drin steht zum Thema Schulungen.

BS ISO first from 2004 new 18878:2013

Mobile elevating work platforms. Operator (driver) training.

Teaching, Courses, Operators (personnel), Drivers (vehicles), Lifting equipment, Records (documents), Passenger hoists, Mobile, Elevating-platform trucks, Training, Mobile working platforms, Personnel aso.

The first in the world Certified Course by SSM-Arbeitssicherheit - new ISO-AMA group -

Achtung: Gewerbliche Schulungs- Nachweise müssen regelmäßig Aufgefrischt werden. (siehe: ArbSchG / BetrSichV neue ArbmittV / DGUV-V1 / DGUV-R 100-001 / TRBS 1116 TRBS 2111 usw. dazu) und nicht nach 5 Jahren neu gemacht werden wie div. Schulungs Anbieter behaupten wie Mateco IPAF SystemLift  usw. nach der ISO 18878 die hier gar nicht gültig ist in Deutschland -

DGUV Grundsatz 308-008 Hubarbeitsbühnen alte BGG / GUV-G 966
Wir sind als Erste Ausbilder in der EU (seit 2004) nach BSi-ISO 18878:2004 zertifiziert worden. Ebenfalls sind wir in Deutschland als Erste seit 2010 nach der alten BGG 966 bzw. GUV-G 966 neuer DGUV-G von Mai 2014 308-008 geprüft worden mit SmS und AMS Gütesiegel der BG -

Also Seit Nov. 2004 schon nach der BS ISO 18878 BS ISO 18893 BS ISO 16368 usw. als erster Ausbilder in der Welt dazu Zertifiziert.
Since November 2004 already certified according to BS ISO 18878 BS ISO 18893 BS ISO 16368 etc. as the first trainer in the world to do so.

Schulungstermine finden laufend bei uns im Hause statt.

Termine für Arbeitsbühne Gruppe A & B Statisch Vertikal und Boom Lift

oder in der Woche 1- 3 Tage Intensiv Kurse für FHAB MEWP Gruppe A & B

Frei Plätze siehe hier unter Termine und Anmeldung.

Uhrzeit: 8:15 bis ca. 14:30 Uhr
Ausweis und Passbild 4,5 x 3,5 cm sind mitzubringen.
gem. dem DGUV Grundsatz 308-008 Hubarbeitsbühnen alte BGG / GUV-G 966 für alle fahrbaren Hubarbeitsbühnen gem. der DGUV-G 308-008 ab 130,- Euro und mit dem Zertifikat nach der DIN EN 280 und BSi ISO 18878-2004 neu ISO 18878-2013 ist die Schulung damit schon seit 2004 bei uns im Hause weltweit anerkannt für nur ab 165,- Euro Endpreis je Person.

Infos und Anmeldung:

Informationen und Anmeldungen bitte per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Montags - Donnerstags
von 09:00 bis ca. 12:30
Festnetz 02924/851005 nicht immer besetzt
Mobilfunk von 11:00 bis ca. 16:30
Herr Drewer +49175/1509375 
Freitags und Samstag nur über Mobilfunk

Laut Ausbildung und Beauftragung der Bediener von mobilen Hubarbeitsbühnen nach BGG / DGUV 966 neuer DGUV Grundsatz 308-008 und der Richtlinie 95/63/ECC DIN EN 280 ISO 18878 und anderen, darf ein Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Führen von mobilen Arbeitsbühnen beauftragen, die folgende Vorraussetzungen erfüllen:

  • Alter mind. 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung für diese Tätigkeit (evtl. G 25 + G 41 Untersuchung)
  • Ausbildung im Führen oder Bedienen der Bühne über mind. 1 Tag
  • Schriftliche Beauftragung liegt  vor (schon die alte Vorschrift VBG 14 verlangte das)
  • nachgewiesene Befähigung (Prüfung nur in deutscher Sprache gültig gem. EQR & DQR).

In der Schulung zeigen wir z. B.

  • Sicher Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen
  • Betrieb von Arbeitsbühnen
  • Hoch hinaus - Hubarbeitsbühnen sicher einsetzten
  • PSA gegen Absturz usw.

Achtung:

Vorsicht vor Anbietern wie Bema Systemlift IPAF Partner usw. die ihnen erzählen das wenn man am Teleskopstapler nach der DIN EN 1459 eine Arbeitsbühne / Mann Korb dran macht - angeblich einen Hubarbeitsbühnenführerschein braucht, da bitte mal selber den Grundsatz 308-008 Grundsatz 308-009 und die DGUV-I 208-019 (alte BGI 720 von 2011 besser erklärt) lesen, hat mit einer Hubarbeitsbühne nach der DIN EN 280 Gruppe B überhaupt nichts zu tun, da nicht Fahrbar aus dem Korb. Ist ja auch kein Zwitter Gerät wie von Meiss der Boomlader oder der Hermann Paus der Teleskopradlader oder der MaxTruck 2T usw. und ein Kranschein braucht man nicht dafür sondern die Stufe 2a gem. Grundsatz erst Stufe 1 starr dann erst 2a drehbar oder 2b machbar.

Ausbildungsdauer mind. 1 Tag für alle Bühnenarten gem. den Vorgaben
(Mit z. B. Motorsägeneinsatz oder Arbeiten unter Spannung ist mind. 1 Tag extra einzuplanen.)
Ausbildungsdauer Bedienerschulung für Personen mit und auch ohne praktische Vorkenntnisse: 1 Tag

2 - 3 Tage Intensivschulungen für z. B. Einweiser Sicherheitsbeauftragte
feste Termine bei uns im Hause ca. 4 x im Jahr inkl. internationalem Schulungsnachweis
für ab 165,- € pro Tag je nach Teilnehmer Anzahl und Thema zur Schulung.

Individuelle Termine können wir Ihnen auf Anfrage 
per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anbieten.


Die Berufsgenossenschaft fordert zwar das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz PSA gA und auch geschultes Personal im Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Verbindliche Vorschriften für die Ausbildung der Arbeitsbühnenbediener sind u.a. ArbSchG, BetrSichV neue ArbmittV, DGUV 1 bisher BGV A1, DGUV Vorschrift 70 bisher BGV D 29, DGUV Regel 100-500 bisher BGR 500 Kapitel 2.10, BGG / GUV-G 966 neuer DGUV Grundsatz 308-008, BGI 720 neue DGUV Information 208-019, BGI 5131 neue DGUV Information 209-075 usw. Es ist aber noch keine gesetzliche Pflicht PSAgA zu tragen in der Arbeitsbühne.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen kurz PSAgA.

Es wird zukünftig Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) geben, die nach der DIN 19427 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verwendung in Arbeitskörben auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ besonders entwickelt und auch geprüft werden.

Ein Problem stellen vorhandene Anschlagpunkte an den Arbeitskörben dar, da diese als Anschlagpunkte für Rückhaltesysteme ausgelegt und mit 3 kN bemessen waren. Als Anschlagpunkt für Auffangsysteme müssen mindestens 6 kN in die Konstruktion eingeleitet und aufgenommen werden können.

Nicht alle Hubarbeitsbühnen können diese Kräfte sicher in die Konstruktion ableiten.

Es wurde dafür eine europäischen Arbeitsgruppe gegründet.

In der Übergangszeit wird es unter Umständen Übergangsfristen und somit Niveau-Unterschiede geben, besonders bei schon vorhandenen Bühnen.

Videos finden Sie auf der Webseite des Sachgebietes

„PSA gegen Absturz/Rettungsausrüstungen“

Siehe z.B. auch in der BGI 720 Ausgabe 2011 ab Seite 45 bis 47 zum Thema PSA Einsatz, das nur der gekennzeichneter Haltepunkt schon seit 2008 Pflicht ist durch die DIN EN 280 Bau und Gestaltung von Hubarbeitsbühnen in Europa. (Pflicht zum nachrüsten bei allen Arbeitsbühnnen durch die Norm)

In der BGHM Aktuell Ausgabe 1 aus 2011 auf Seite 24 und in der Ausgabe 8 aus 2011 auf Seite 16 ist ein schöner Bericht zum Thema "Die Ausbildung ist Pflicht".

Ausbildung mit Beauftragung und nicht nur Unterweisung (wie das leider viele falsch machen) plus Schulungszertifikat (und nicht nur Fachausweis oder Bedienerausweis mit Lichtbild). (Hierzu siehe auch den KomNet Dialog Führerschein für Hubarbeitsbühnen)

Die Ausbildung zum Führer/in von Arbeitsbühnen, Arbeitsbühnenbediener/in Hubsteigerwagen beinhaltet folgende Inhalte:
Für Hubarbeitsbühnenschulung, Hubsteigerschulung, Arbeitsbühnenschein gem.
BetrSichV BGV A 1 BGV D 29 TRBS 2111 BGR 500 (Kapitel 2.10) BGG / GUV-G 966 und BGI 720 BGI 5131 usw. auch als Bedienerausweis für Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, PlatformCard, Hubschein, System Card oder PAL Card bekannt und gilt für alle Hubbühnenarten ohne Bauarten, Steuerungsarten oder Antriebsarten Einschränkungen. (neue Vorgaben siehe oben)

Kosten:
ab 150,- € pro Tag u. Person inkl. dem DIN EN ISO Zertifikat nach BSi-ISO 18878 -2004 ab 180,- €

Unser Schulungsprogramm für Bediener von mobilen Hubarbeitsbühnen HAB ist nach der OHSAS 18001 DIN EN 280 und ISO 18878 schon seit 2004 als erster in der  EU und BRD zertifiziert und gilt damit auch in Holland, Norwegen, Frankreich, Österreich, Dänemark, England, Polen, Italien, Portugal, Spanien, Lichtenstein, Luxemburg international nach der OHSAS sogar in den USA, Kanada, Brasilien, China, Japan, Russland sowie in Norwegen der Schweiz bei der Sufa usw.

Ihr Nutzen:
Bediener von Hubarbeitsbühnen nach der BGG / DGUV 966 neuer DGUV Grundsatz 308-008 müssen in Theorie und Praxis geschult sein. Ohne diese vorgeschriebene Schulung dürfen sie nicht für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen, Hebebühnen eingesetzt werden. In unserem Seminar vermitteln erfahrene und ausgebildete Referenten das erforderliche Fachwissen, um mobile Arbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Nach durchgeführter Schulung dürfen dann diese Mitarbeiter für Arbeiten mit den Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden. Dies gilt auch für TVT Turmverbrennungstriebfahrzeuge mit Hebebühne im Gleis, wie sie die Deutsche Bahn einsetzt.

Teilnehmerkreis:
Personen mit einer beruflichen Tätigkeit, die den Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert, z. B. Arbeitnehmer in Bauhaupt- und Nebengewerbe, Hauswarte, Gebäudereiniger, Mitarbeiter von Licht- und Reklamefirmen, Elektrofirmen, Forstwirte, Gartenbauer mit Motorsägeneinsatz, Veranstaltungstechniker, Rigger, Anschläger, Anlagenbauer, Hallenbauer, Windkraft Monteure, Abspanner, Fahrwegmechaniker bei der Bahn, usw.

Inhalte:
(mit ca. 100 (Deutscher Grundsatz) bis zu ca. 160 PowerPoint-Folien beim Internationalen Nachweis)

  • Grundlagen BGV BGG GUV-G DGUV-G u. a.. UVV`s
  • rechtliche Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen
  • Arten und Anforderungen an Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 280
  • Betreiben von Hebebühnen (z. B.. BGR 500 Kapitel 2.10)
  • Die Bedienungsanleitung für Hubarbeitsbühnen
  • Verleiherpflichten / Vermieterpflichten wie Einweisung, Notablass, Prüfbuch
    Anleitung des Herstellers mit Sicherheitsvorgaben usw.
  • Richtlinien für fahrbare Hubarbeitsbühnen DIN EN 280
    wie die Nachrüstpflicht für Haltepunkte gegen Absturz auf jeder HAB
    (Achtung: In vielen Anleitungen der Hersteller steht klipp und klar drin: Benutzen nur nach Ausbildung und schriftliche Beauftragung sowie Pflicht des Angurtens  gegen Absturz.)
  • Tägliche Kurzinspektion
  • 4 x 4 Hubarbeitsbühnen
  • Sicherheitseinrichtungen, Abstützsystem
  • Bühnenaufbau, hydraulische Notsysteme
  • Maschinenbeschreibung UVV-Prüfung und der Schmu dabei
  • Wartungshinweise für die Hubarbeitsbühnen
  • Einsatz der Hubarbeitsbühne
  • Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne
  • Fahren und Steuern von Bühnenbewegungen, Versetzfahrten
  • Bedienung durch Funk
  • Berechnung der tatsächlichen Last
  • Sicherheitsregeln des Betreibers
  • der richtige Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräte
  • Arbeitsstellen im Fahrbahnbereich
  • Gefahren im Straßenverkehr, Unfallbeispiele
  • Möglichkeiten der Verkehrssicherung nach RSA
  • Schutzeinrichtungen für Baustellensicherung
  • PSA gA und Auffang Sicherung (für Auslegerbühnen fast überall Pflicht geworden)
  • Praktische Übungen mit HAB und Theorie Prüfung in Deutsch gem. EQR DQR & DGUV

Abschluss:
Teilnahmebescheinigung als Zertifikat und Bedienerausweis der Arbeitssicherheit Akademie (die Schulung ist nach der BSi ISO 18878:2004 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Bediener- Fahrer- Führer- Training seit November 2004 als erster Seminaranbieter in der EU zertifiziert)

Unser Schulungsprogramm ist seit 2004 ein europa- und weltweites anerkanntes Schulungssystem, nach der DIN EN 280 und BSi - ISO 18878-2004 usw. zertifiziert.
Somit schulen wir schon länger als viele andere Anbieter in diesem Bereich.

Wir bieten 1 x im Monat feste Termine. Andere Termine sind binnen 3 Tagen möglich.

Bundesweiter Bedienerausweis, sprich Führerschein für hydraulische Hubarbeitsbühnen Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Arbeitsbühnen nach der DIN EN 280 mewp ISO 2004-18878 BGG 966 neue DGUV-G 308-008 Termine vor Ort möglich bei Firmen in Soest Werl Welver Lippstadt Geseke Arnsberg Erwitte Warburg Neheim Hüsten Menden Iserlohn Meschede Wickede Fröndenberg Unna Schwerte Dortmund Hamm Ahlen Warendorf Beckum Ense Bremen Lippetal Warstein Rüthen Brilon Winterberg Paderborn Bad Salzkotten Höxter Hamburg Hannover Lübeck Flensburg Freiburg München Nürnberg Stuttgart Weißenfels Bad Buchau Idar Oberstein usw. Mindestteilnehmer 5 Personen zzgl. An- und Abreisekosten (je nach Anzahl der Km)

Für individuelle Termine vor Ort sprechen Sie uns bitte an

Herr Drewer als SiFa-Dozent und Ausbilder

BGG 966 GUV-G 966 GUV Grundsatz 966 DGUV Grundsatz 308-008 Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen Training for Mobile Elevating Work Platform Pal Card PlatformCard Lift Schulung IPAF Card Steigerschulung Steigerwagen Sicherheitsschulung für Hubarbeitsbühnen Sicherheitsunterweisung für Hubarbeitsbühnen Sicherheitstraining für Hubarbeitsbühnen Bühnenschulung Bedienausweis für Hubarbeitsbühnen Bedienerschulung für Arbeitsbühnen Hubarbeitsbühnen Bühnenunterweisung Unterweisung für Hubarbeitsbühnen Einweisung für Hubarbeitsbühnen System Card Work Platform Operator License usw.

Was sagt die BG zur Schulung? Pflicht oder nicht? (vom Fachauschuss)

Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen Hubsteigerwagen usw.

Hohe Anforderungen, daher nur ausgebildet in die Höhe gem.
der BGG / GUV-G 966 Pflichtschulung neuer Grundsatz DGUV-G 308-008

Immer häufiger kommen auf Baustellen Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Auch bei Wartungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten in Unternehmen sind sie zu finden, wenn Arbeiten in der Höhe schnell und sicher erledigt werden sollen. Bei sorgfältiger Auswahl, bestimmungsgemäßer Verwendung, ordnungsgemäßer Prüfung und Wartung bestehen keine Gefahren für die Benutzer. Zum schnellen und sicheren Arbeiten am hochgelegenen Arbeitsplatz kommt die höhere Effektivität sowie die Reduzierung von Koste,n z. B. durch den Wegfall eines Gerüstes. Allerdings können Mängel in der Organisation, an der Hubarbeitsbühne selbst und unsachgemäßer Einsatz zu Unfällen führen und diese Vorteile schnell wieder aufheben.

Zu den Organisationsmängeln gehören beispielsweise die:

  • falsche Auswahl der Hubarbeitsbühne
  • nicht durchgeführte regelmäßige sachkundige Prüfung der Hubarbeitsbühne
  • mangelhafte Einweisung durch den Vermieter der Hubarbeitsbühne oder durch den Unternehmer, der die Hubarbeitsbühne besitzt und zum Einsatz bringt (vertragliche Regelung zwischen Vermieter und Mieter)
  • fehlende Betriebsanweisung und Betriebsanleitung
  • bei Miethebebühnen fehlende Sichtprüfung auf Mängel durch den Vermieter und Mieter bei der Übergabe
  • Durchführung der Arbeiten durch nicht geeignetes Personal
  • Nichtbeachtung der Betriebsanleitung durch den Benutzer
  • fehlende Funktionskontrolle vor Beginn der Tätigkeiten
  • fehlende Unterweisung durch den Unternehmer (Mieter)
  • fehlende Kenntnis des Übergabepersonals des Vermieters
  • fehlende oder nicht ausreichende Gefährdungsbeurteilung

Selbstverständlich darf eine Hubarbeitsbühne nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Dies schließt die Verwendung als Personenaufzug oder als Kran aus. Außerdem sind für das sichere Abstützen auf eine geeignete Untergrundbeschaffenheit zu achten und die zulässigen Lastangaben einzuhalten.

Sachgerecht Einweisen

Die Beispiele verdeutlichen die hohen Anforderungen, die beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen an alle beteiligten Firmen und Personen gestellt sind. So ist beispielsweise der Vermieter verpflichtet, eine funktionstüchtige und geprüfte Hubarbeitsbühne zu vermieten. Obwohl er keine gesetzliche Verpflichtung zur Einweisung hat, kommt ihm ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu denn immerhin geht mit der Vermietung die Übernahme der Verantwortung über Leben und Gesundheit der Nutzer einher. Vor diesem Hintergrund sollte ein Vermieter nicht nur seine Hubarbeitsbühnen möglichst genau kennen, sondern auch die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Außerdem dürfen seine Kunden wegen dessen Einfluss auf die Auswahl der richtigen Arbeitsbühne mehr als nur ein Mindestmaß an technischem Verständnis erwarten. Ideal wäre eine entsprechende Qualifizierung und gegebenenfalls die zur Hubarbeitsbühne passende technische Ausrüstung.

Für Vermieter, Mieter oder Unternehmer gilt gleichermaßen: Eine sachgerechte, an die Betriebsanleitung angelehnte Einweisung ist der Schlüssel zum Erfolg. So hat der Mieter bzw. der Unternehmer geeignete Arbeitsmittel (Auswahl der Hubarbeitsbühnen) zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, dass der Bediener die bestimmungsgemäße Benutzung sichert. Zum sicheren Arbeiten gehören die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, einer Betriebsanweisung anhand der Betriebsanleitung und die Durchführung der Unterweisung. Der Mieter / Unternehmer muss außerdem sicherstellen, dass nur geeignetes Personal zur Bedienung der Hubarbeitsbühnen eingesetzt wird (Auswahlpflicht). Die Bediener sind schriftlich zu beauftragen.

Bedienperson

Das Bedienen einer Hubarbeitsbühne ist mit einem speziellen Risiko für die Bedienperson selbst und für die im Umfeld befindlichen Personen verbunden. Bedienpersonen müssen für diese Aufgabe besonders geschult und ausgebildet sein, da sie für das Aufstellen und Steuern verantwortlich sind. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" und nach G 41 "Tätigkeiten mit Absturzgefahr" sind vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen.

Zu den Aufgaben einer Bedienperson zählen:

  • arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung nach Betriebsanleitung
  • Aufbau der Hubarbeitsbühne und Gewährleistung der Standsicherheit
  • bestimmungsgemäßer Einsatz entsprechend der Bedienanleitung
  • Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und der Gefährdungsbeurteilung
  • gegenseitige Rücksichtnahme und Koordination mit anderen Gewerken bzw. Personen
  • sicherer Betrieb
  • Schutz vor unbefugter Benutzung

Quelle: Gerhard Stehfest / Kathrin Marquardt / vom Fachausschuss der BG

Die Einstufung der Bauart der Hubarbeitsbühnen nach DIN EN 280 und BGI 720 erfolgt nach der Art der Hubeinrichtung, unabhängig davon, welches Untergestell vorhanden ist.

Demnach wird unterschieden in:

  • Gruppe A
    Mobile Hubarbeitsbühnen, bei denen nach Angabe des Herstellers die vertikale Projektion des Flächenmittelpunktes der Arbeitsbühne (des Korbes) bei maximaler Chassisneigung immer innerhalb der Kippkante liegt.
  • Gruppe B
    Alle sonstigen mobilen (fahrbaren) Hubarbeitsbühnen.

Außerdem werden sie noch in drei Typen eingeteilt:

  • Typ-1-Fahren ist nur in Transportstellung zulässig
  • Typ-2-Fahren mit angehobener Plattform ist nur von einem Steuerpult am Untergestell erlaubt (Sondergeräte)
  • Typ-3-Fahren mit angehobener Plattform (Arbeitskorb) und Steuerung von oben ist möglich

Typ 2 und 3 können untereinander kombiniert werden.

Die Arbeitsbühnen Kategorien mit den jeweiligen Abkürzungen nach der IPAF Pal-Card:

  • Statisch Vertikal (1a)
  • Senkrecht-Personenlifte (mit Stützen).
  • Statisch Boom (1b)
  • Selbstfahrende Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger- und Lkw-Hubarbeitsbühnen.
  • Mobil Vertikal (3a)
  • Scherenarbeitsbühnen und Senkrecht-Personenlifte (von oben / unten verfahrbar).
  • Mobil Boom (3b)
  • Selbstfahrende Gelenk- und Teleskoparbeitsbühnen (von oben / unten verfahrbar).
  • Isolierte Hubarbeitsbühnen (IAD).
  • Mastkletterbühnen (MC).
  • Teleskoplader mit Arbeitskörben (TPI). (ist neuer eigener Grundsatz 308-009)

Bediener Schulung nach der System Card fünf wählbare Gerätekategorien:

  • Kategorie I AB (Anhängerhubarbeitsbühne)
  • Kategorie II LKW (Lkw-Hubarbeitsbühne)
  • Kategorie III GTB/TB (Teleskop- /Gelenkteleskop-Hubarbeitsbühne)
  • Kategorie IV SB (Scherenhubarbeitsbühne)
  • Kategorie V SP (Spezialgeräte)  z. B.. Teleskopstapler mit Arbeitskorb

Wir Schulen nach der BSi-ISO 18878-2004 und DGUV-G 308-008 (alte BGG 966).
Da sind alle Bauarten nach der DIN EN 280 Gruppe A + B enthalten. 
Internationale Gültigkeit schon seit 2004 (noch vor der IPAF Pal Card Mateco PlatformCard u. a. Anbieter)

(Bauarten siehe auch z. B. BGI 720 Ausgabe 2011 Seite 9 Kapitel 3)

Hier gibt es seit 2004 schon eine Teilnahmebescheinigung als Zertifikat Geprüfter Führer / Bediener von Arbeitsbühnen Hubarbeitsbühnen mit Fachausweis und extra Feld dabei für die Pflicht Zusatzausbildung Stufe 2 da kann z.B. die Arbeit mit der Motorsage oder eine andere Bühnenart der beiden Gruppen A oder B eingetragen werden (siehe BGI 720 neue DGUV Information 208-019 unter Bauarten nach der DIN EN 280) plus mit dem Zertifikat und nicht nur der Bedienerausweis mit Einstufung der Geräte Norm, und Stufe 3 Eintragsfeld für den schriftlichen Fahrauftrag, der schon seit mehr als 20 Jahren Pflicht ist (alte VBG 14).

Achtung viele Ausbilder geben falsch nur einen Lichtbildausweis mit - ABER nur das Zertifikat ist Pflicht. Der von Mitbewerbern genannte Bedienerausweis, den sogenannten Führerschein für die Geräte ist garnicht vorgeschrieben sondern nur der Ausbildungsnachweis als Zertifikat lt. Qualifizierungsgrundsatz z.B. die 308-008 siehe auf Seite 11- 12 unter Punkt 3.3 Abschlußprüfung und Seite 13 unter Punkt 5 die Beauftragung - ALSO ohne Aussagekräftiges Zertifikat gilt kein Staplerschein Kranschein Baggerschein Motorsägenschein usw. was leider häufig falsch gemacht wird durch mangelhaft Ausgebildete angebliche Ausbilder sprich Trainer in neu Deutsch.

Feste Schulungstermine bei uns im Hause finden Sie unter Termine und Anmeldung

Arbeitssicherheit Management Akademie AMA Weiterbildung NRW im Kreis Soest
Industriepark im HDT Halle 1 Links
Auf den Geeren 1 bis 3
59469 Ense-Höingen

Anmeldungen per Telefon oder über iso-ama@web.de

Telefon für Anfragen und Anmeldungen in Deutschland & Europa:

Montags - Freitags
von 11:00 bis ca. 16:30
Mobilfunk Herr Drewer +49 175 / 15 09 375