Kostenübernahme usw.

Für ALG I- oder ALG II-Empfänger evtl. kostenfrei; als freie Förderung nach § 10 SGB II sowie Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. § 45 SGB III der Agentur für Arbeit oder der JobCenter (ARGEn). Nach der AVGS 3 Vermittlungsgutschein für Trainingsmaßnahmen im Unternehmen und 50 plus Aktiv über die ARGE (verlangt keine Träger- oder Maßnahmenzulassung). Bildungsgutschein gelten bei uns nur im Einzellfall gem. § 12 AZWV AZAV. Zudem nehmen wir evtl. den NRW- Bildungsscheck & Bildungsprämie (nicht alle Lehrgänge) und den IHK- Förderscheck (alle Lehrgänge) sowie über andere Träger wie LVA DRV BFD und Unfallkassen der BG ESF-geförderte Modellprojekt Chance Zukunft oder über JobService.Pro europäischer und internationaler gültiger Flurförderschein Staplerschein Baggerschein Radladerschein Kranschein Anschlägerschein Hubarbeitsbühnenschein also EU- Führerschein nur nach Rücksprache an.

Über das Arbeitsamt Job Center usw. nur über Freie Förderung Eingliederungshilfe Eingliederungszuschuss und sonstige Kostenübernahmen wie: 50 plus oder Jugend in Arbeit usw. aber keine Bildungsgutscheine bzw. Maßnahmenummern.

Bildungsgutscheine und Prämiengutscheine nehmen wir nicht an.

Die Mehrzahl der Angebote an Schulungen und Weiterbildungen in diesen Bereich ist nicht rechtsvorschriftenkonform mit den DGUV- Vorschriften, Regeln, Grundsätzen usw.
Die Agentur für Arbeit (sprich Arbeitsamt, Job Center usw.) geht natürlich davon aus, dass offenkundige Rechtsverstöße von der BG, UK des Landes oder DGUV geahndet werden. Geschieht das nicht (siehe auch Internetbericht "Kontrolleure drücken die Augen zu" bzw. "Die Wahrheit über den Deutschen Arbeitsschutz") halten die Menschen solche offensichtliche unseriöse Angebote für legal, obwohl sie genau dies eben nicht sind, z.B. Staplerschein an einem Tag, Ausbilder, die nach alten BG Grundsätzen oder veralteten VDI Vorgaben schulen, Ausbilder, die keine Weiterbidlung haben oder sogar ohne eigenen Trainer Kurs schulungen anbieten wo teilweise sogar behauptet wird - sie werden von der Gewerbeaufsicht anerkannt - muss ja ein Trottel da sein der die mind. Dauer nicht abfragt und die Pflicht Schulungszertifikate dazu auch nicht, wie auch viele Mitarbeiter von den BG Berufsgenossenschaften auch kein Plan dazu haben wie man Schulungen rechtlich dokumentiert.

Da es hier ja leider keine richtige staatliche Kontrolle gibt, ist sowas leider die Regel und nicht die Aus..

Lassen Sie sich z.B. das Ausbilderzertifikat der BG für die Geräteart oder Anerkennung z.B. der Bezirksregierung zeigen das er geprüfter Ausbilder für z.B. Stapler Bagger Krane Motorsägen usw. ist und kein ungeprüfter, eine Zertifizierung nach AZWV AVGS usw. für z.B. Bildungsgutscheine Abrechnung reicht nicht aus um die Geräteführer zu schulen, da werden ja auch Ilegale Tageskurse am Stapler Bagger oder Kran zertifiziert.

Für Bundeswehrsoldaten über den Berufsförderungsdienst BFD nach Antragstellung möglich. Über die BfA für Angestellte bzw. DRV oder auch Iflas ebenso die Bildungsschecks oder Bildungsprämien.

Bildungs- Schecks nehmen wir zurzeit nicht mehr an, da sich die Verwaltungsauflagen zu ungunsten kleiner Weiterbildungseinrichten und die Auszahlungen sich auf 6 Monate verlängert hat, da kleine Einrichtungen laut ESF die seit 2014 sammeln müssen.

Unser Angebot der Qualifizierung bzw. Weiterbildung von Mitarbeitern und Arbeitnehmern kann von vielen Institutionen unterstützt werden. Entscheidend ist, dass Sie sich im Vorfeld bei den Institutionen melden und eine Förderung VOR der Zusatzqualifizierung beantragen.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Förderung (immer Einzelfall).

Die Wirtschaftsförderung des Kreises Soest (wfg) hat eine Anlaufstelle für Firmen und Privatpersonen eingerichtet. Die Zentrale Nummer nur für den Kreis Soest ist:
Firmen 02921/3022-60 oder 65
Privatpersonen 02921 / 3022-57
www.wfg-kreis-soest.de

Unser Staplerschein, Baggerschein, Kranschein, Hubarbeitsbühnenschein, Radladerschein usw. wird mit den DIN EN ISO OHSAS 18001:2007 Advanced Training Certifikate europaweit, teilweise sogar weltweit, also international anerkannt durch unsere Personenzertifizierung nach der DIN EN ISO/IEC 17024 als zertifizierter Schulungs Sachverständiger VET - nicht wie z.B. Systemlift behauptet die SYSTEM-CARD ist international gültig, - das geht gar nicht - da der Dozent das bekommt und nicht die Firma selbst.

Laut Association d'assurance accident aaa Service prévention Chargé d'études gelten die Schulungen auch in Luxembourg da ILNAS, DIN, EN, CEN, CENELEC, ETSI, ISO und IEC konform geschult wird (in Theorie und Praxis mit der Mindestdauer von 2 Tage und mehr).

Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz bilden die Europäische Freihandelszone EFTA - und verpflichten sich dadurch zur EWR- weit geltenden Freizügigkeit für Waren, Kapital, Personen und Dienstleistungen (Schulungen müssen aber im Ursprungsland staatlich anerkannt sein mit der geforderten Mindestdauer).

Weltweit z. B. in den Vereinigten Arabischen Emiraten wie Dubai in Amerika also USA Kanada Brasilien oder auch in Asien wie China Indien Japan oder in Südafrika u.a. Ländern wie Australien und Neuseeland usw.

Das Schulungsprogramm für Fahrer und Bediener von Flurförderzeugen ist nach der neuen Europa- und Weltnorm für Gabelstapler DIN EN ISO 3691 und EN 1459 (alte VDI-Richtlinie 3632 VDI 3586 DIN ISO 5053) usw. als erster Deutscher Anbieter europaweit zertifiziert nach der DIN EN ISO OHSAS  und das schon seit 2004 bei uns im Hause. Der hohe Standard ist sogar teilweise weltweit gültig nach der Forklift Training Richtline der OSHA regulations: 1910.178 (l), 1915.120 (a), 1917.1 (a)(2)(xiv) 1918.1 (b)(10) 1926.602 (d) usw.

Das Schulungsprogramm für Hubarbeitsbühnen "engl. mewp = mobile elevating work platform" (Internationale Abkürzung für Hubarbeitsbühnen) Operating authorization for lifting platforms and aerial working platforms gem. der international gültigen BSi - ISO 18878-2004 usw. gilt sogar teilweise weltweit wie bei der IPAF PAL CARD Powered Access Licence und der Mateco PlatformCard (bei uns sogar schon vor den beiden andern Anbietern).

Das Schulungsprogramm für Kranführer ist nach den neuen Europa Normen für Krane DIN EN 13000 & 13001 usw. (alte VDI 2194 DIN ISO 15001 Teil 1 & 2) als erster Deutscher Anbieter EU-zertifiziert DIN EN ISO OHSAS und nach der internationalen gültigen - ISO 9926-1:1990-12 Cranes training of drivers part 1: general sogar teilweise Weltweit (OHSA)

Das Schulungsprogramm für Erdbaumaschinen ist nach der DIN EN 474 Teil 1 bis 12 und der EU Richtlinie 95/63/EEC sowie der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 89/655 EW und der deutschen TRBS 2111 Teil 4 BGR 500 Kapitel 2.12 usw. Qualifikation der Maschinenführer - als erster Deutscher Anbieter EU zertifiziert nach DIN EN ISO OHSAS teilweise weltweit gültig

Wir vermitteln die theoretischen und praktischen Grundlagen für das fachgerechte Arbeiten mit den Geräten. Wir führen Sie in die Sicherheitsvorschriften und Besonderheiten Ihres Gerätes ein. In Theorie und Praxis zeigen wir intensiv die Gefahren auf, die bei falscher Anwendung drohen. Wir erläutern Ihnen Wesentliches, wie das Lastdiagramm und die Überlastabschaltung, oder auch Zusätzliches für den Arbeitsbühnenbetrieb wo z.B. die TRBS 2121 Punkt 4 die DGUV Information 209-075 bisher BGI 5131 die DGUV Regel 101-005 bisher BGR 159 usw. zu beachten ist.

Kranschein Baggerschein Radladerschein Motorsägenschein usw. ist kein Gesetz in Deutschland.

Staplerschein rechtlich nicht verbindlich sagt auch die DGUV Test AFFZ.

Der DGUV Grundsatz Nr. 308-001 ist für die Gestaltung der Ausbildung rechtlich nicht verbindlich.

siehe hier den Wortlaut dazu: Zertifizierte/r Ausbilder/-in von Flurförderzeugfahrern/-innen

https://www.dguv.de/medien/fb-handelundlogistik/pdf-dokumente/affz_gs-hl.pdf

Also die DGUV empfiehlt einen Umfang von mindestens 20 Lerneinheiten á 45 Minuten. In Schulungen mit einer Dauer von nur einem Tag lässt sich dieser Wissensumfang kaum erschöpfend behandeln. Allerdings handelt es sich hierbei nur um eine Empfehlung und nicht um eine rechtsverbindliche Vorschrift, sodass kürze Kurse rechtlich zulässig sind. Ah was denn nun 2-3 Stunden oder doch länger.

Staplerschein für Mitgänger Flurförderzeug lt. VDI und Presse falsche Aussage:

künftig ist für Bediener von Mitgänger Flurförderzeuge auch ein sogenannter Staplerschein notwendig laut der VDI Richtlinie 3313 müssen Fahrer von Sitz-, Stand- und Mitgänger Flurförderzeugen einen Staplerschein besitzen.

VDI und Presse mal wieder falsch Aussage im Umlauf -
angebliche Schulungs Pflicht für Mitgänger sprich Ameisen geplant.

Lt. DGUV Fachbereiche BGHM und BGHW ist das nicht geplant, zudem sind ja die beiden VDI Vorgaben für Stapler und Krane seit 2009/2010 ungültig erklärt worden vom den DGUV Fachbereichen für FFZ der BGHM und BGHW usw.

VDI-Richtlinie 3313 Fahrausweis für motorisch angetriebene Flurförderzeuge und VDI-Richtlinie 3632 Ausbildung für Fahrer von Gabelstaplern zurückgezogen worden. Wie die VDI 2194 Richtlinie Auswahl und Ausbildung von Kranführern diese VDI`s werden seit 2009 / 2010 nicht mehr in den Grundsätzen der BG heute DGUV als alternative Schulung genannt. Ausbildung und Schulung nach den DGUV Grundsatz 308-001 bisher BGG 925 und Grundsatz 309-003 bisher 921, zudem ist der VDI 2194a Kranführerausweis und Fragebogen VDI 2194 Blatt 2 Inhaltlich falsch, da dort z.B. alte BG Vorgaben drin sind, die seit Mai 2014 alle neu gemacht worden sind (Ausgabe von 2018 liegt vor bei uns zum zeigen). Zudem ist nicht der Ausweis Pflicht als angeblicher Schulungsnachweis, sondern nur das Zertifikat zur Schulung mit Vorgaben und Dauer der Ausbildung dazu.

Ihr Vorteil bei uns:
Ausgebildete Fahrer von Staplern Baggern Hubarbeitsbühnen oder Mobilkranen bedienen die Maschinen sicherer, mit deutlich geringerer Unfallgefahr, verbessern ihre berufliche Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt, erhöhen die Wertschöpfung des Unternehmers od. Auftraggebers, sind über die Grundzüge der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerke geschult und dadurch sind Sie wie ihr Arbeitgeber bzw. Auftraggeber im Schadensfall besser abgesichert über die BG UK des Landes und der DGUV.

wie gesagt: nicht bzw. nie ohne Schulung und 08/15 gibt es woanders und nicht bei uns

In allen Europäischen Staaten der EU Union gelten also unsere Nachweise durch unsere VET Ausbilder Zertifizierung nach der ISO/IEC 17024 div. P Nummern wie in: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland ist aus der Europäischen Union 2020 ausgetreten, aber mit dem maßgeblichen EU-Rechtsbestand im Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2020 weiterhin anwendbar, sodass weiter die gleichen Regelungen gelten wie gegenüber aktiven EU-Mitgliedstaaten.

Weiterhin in allen Länder der Welt wo die OHSAS 18001 neue ISO 45001 gültig ist wie:
USA Canada, Brasilen Argentinien Australien Neuseeland China Taiwan Japan Süd Korea und auch Russland usw. inkl. England also Großbritannien mit den Commonwealth of Nations Ländern wie Indien Südafrika usw.

Wichtig ist das Sie eine regelmäßige Weiterbildung dazu haben von längstens 36 Monate, und mind.
Englisch bzw. auch evtl. die Landessprache dort beherrschen und unsere Zertifikate dazu übersetzten lassen.

Also Garantiert EU Europaweit gültig, und teilweise sogar weltweit.

- Mit Geld Zurück Garantie -

Garantie gilt nicht für die EWG Länder wie die Schweiz, da die bei der Suva am Spinnen sind, mal ja mal nein je nach Kanton, Angestellter, Ombudsmann und Gewerk, was aber laut der EKAS Vorgabe nicht richtig ist.

Beispiel Kranschein für die Schweiz

SUVA Kran Führerscheine Kategorie A B und C / 1 2 3
Leider hält sich die SUVA und auch andere Unfallkassen nicht an die EU EWR Vorgabe der gegenseitigen Anerkennung der Nachweise.  Obwohl unsere Zertifikate zur Kranführerschulung gleichwertig mit der EKAS-Richtlinie 6511 usw. sind. Ob wohl wir seit November 2004 eine ISO ICE Zertifizierung dazu haben, was weder der TÜV noch die ZumBau Partner haben geschweigenden die Dekra und andere Anbieter dazu.

Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, gehört aber zum EU-Wirtschaftsraum und muss normalerweise solche und andere Richtlinien umsetzten. Anmerkung: Island, Norwegen, Lichtenstein und die Schweiz, bilden die Europäische Freihandelszone EFTA – und verpflichten sich zur EWR-Weit geltender Freizügigkeit für Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen. Unsere Schulungsdienstleistung ist gem.  div. DIN EN EU ISO OHAS OHSAS OHASA 18001 neue ISO 45001 usw. Vorgaben Zertifiziert. Zudem haben wir eine Europäische Personenzertifizierung nach der DIN EN ISO/IEC 17024 als zertifizierter Schulungs Sachverständiger VET (Providers Access Recognized Verification Services Training Certificate), und wir sind nicht nur hier in Deutschland Staatlich Anerkannt (ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) seit 2008 schon sondern haben unsere Lehrgänge bzw. Kurse zusätzlich durch die div. DGUV, BG, UK des Landes der Fachbereiche als  SmS (Sicher mit System) und AMS (Arbeitsschutz Management System) Zertifizierter Kurs seit 2010 abnehmen lassen. Zudem Warnen wir seit Jahren vor 3-4 Std. Schulungen bzw. 1 Tageskurse bei Gabelstaplern, Autokrane, Dachdeckerkrane oder Turmdrehkrane Baggerkurse Teleskopstapler usw. die ja alle viel zu kurz sind nach den Deutschen Vorgaben bzw. allg. Schulungs- Grundsätzen dazu.

Österreich:

Achtung: Die WKO möchte für die Anerkennung der Stapler Arbeitsbühnen und Kran Nachweise Geld haben über das Wifi Formular, lt. der Auva sind unsere Nachweise uneingeschränkt gültig gem. der VET Trainer Zertifizierung EN Normen usw. da muss nichts umgeschrieben werden gegen Gebühren.  Nur Fahrauftrag Bedienerauftrag Fahrbewilligung fertig. Siehe auch die Broschüren der AUVA M 820 - Fahrbare Hubarbeitsbühnen FHAB oder M 844 LKW-Ladekrane LDK oder die AUVA M 841.1 FFZ Stapler mit Fahrersitz dazu, bzw. die M·plus 841.3 SICHERHEIT KOMPAKT der AUVA.