Innerbetrieblicher Ausbilder Stapler Krane Arbeitsbühnen Bagger Radlader

Als Ausbilder und Trainer für Arbeitssicherheit mit Bundesurkunde als FaSi / SiFa nach alten Recht - schulen wir: Die Ausbildung zum Fahr Lehrer für Flurförderzeugführer Gabelstaplerfahrer Kranführer Baggerführer Radladerfahrer usw. ebenso die Fortbildung für die Ausbilder von Flurförderzeugfahrern Staplerfahrer als Staplerschein Lehrer sprich Ausbilder Trainer für Flurförderzeuge nicht fahrzeuge (die UVV gibt es nicht), ebenso Kranführerausbilder für alle Bauarten der Krane nicht Kräne (die UVV gibt’s es auch nicht) machbar bei Vorliegen der eigenen Kenntnisse dazu, und auch für die Baumaschinen wie Bagger Radlader Dumper Walzenführer und vieles mehr wie auch für die Bediener von Arbeitsbühnen Hubsteigern und Teleskopstapler nicht Teleskoplader Ausbilder Fahrlehrer sowie PSAgA UVV-prüfer sprich Befähigte Person/en und auch das DGUV Coaching Coachingausbildung für Trainer und Trainerinnen im Arbeitsschutz sogar auf EU Europa Vorgaben Normen BS und ISO usw. Vorgaben.

(einmalig in ganz Deutschland nur bei uns im/am Hause)

Auch für die eigenen interen Ausbilder gelten die Vorgaben der BG UK des Landes SVLFG und der DGUV dazu, wie beim externen Trainer auch.

- Keine Vorkenntnisse mit dem Gerät was Sie schulen möchten - kein Ausbilderkurs dazu möglich -

als online Kurs statt 2 bis zu 5 Tage Präsenzunterricht nur 1-3 Tage je nach Kurs und Kombination z.B. Krane und Anschläger oder Industrie Stapler und Teleskopstapler

- alle Kurse sind amtlich anerkannt und EU Zertifiziert durch unser VET Trainer Zertifikat nach der ISO/IEC usw.

Alle Schulungen entsprechend zudem der TRBS 1116 Qualifikation Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und natürlich den DGUV Vorgaben dazu -

Preise: je nach Kurse ab 999,- Euro auch für LaSi nach der VDI 2700 und PSAgA nach ASR A2.1 TRBS 2121 usw. plus Unterlagen wie PowerPoint Zertifikate Ausweise Broschüren Testbögen usw. wenn gewünscht dazu für ab 1300,-

Die Vorgaben der BG bzw. der DGUV lauten:

Der Ausbilder muss:
• mindestens 24 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Berufsausbildung haben
• Meister mit mind. 2 Jahre oder gleichwertige Position wie Techniker oder Vorarbeiter mit mind. 4 Jahren VK haben
• also mindestens 2 - 4 Jahre Erfahrungen haben im Umgang mit und beim Einsatz von z. B.
- Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hochregalstapler, Schubmaststapler ...
- Krane wie Hallenkran, Brückenkran, Lkw, Ladekran, Baustoffkran, Turmdrehkran ...
- Baumaschinen wie Bagger, Radlader, Walzen, Muldenkipper, Zweiwegebagger ...
- Hubarbeitsbühnen wie Teleskopbühnen, Scherenbühnen, Gelenkbühnen, Hubsteiger usw.

Der Nachweis erfolgt z. B. über einem gültigen Staplerschein oder Kranschein als Nachweis,
eine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitsgeber die besagt, dass er bereits mit den Geräten arbeitet reicht im Einzelfall evtl. auch aus -

- Sie haben keine Vorkenntnisse mit dem Gerät was Sie schulen möchten? - dann ist kein Ausbilderkurs möglich -

Ein Trainerseminar als innerbetrieblicher Ausbilder ist also schon ab 1 Tag möglich. 
Der rechtsgültige Geräteschein muss vorhanden sein, (z.B. Staplerschein Arbeitsbühnenschein oder Kranschein usw.)
für ab 999,- Euro das Seminar, mit Arbeitsunterlagen wie PowerPoint Schulungsfilme Fragebögen Pflicht Zertifikate usw. ab 1300,- .

Steuerfreie Schulung Dienstleistung - da staatlich anerkannter Kurs in Deutschland seit 2008 schon -

Vorsicht vor Anbietern mit MwSt. Ausweis in der Rechnung - die sind nicht anerkannt dazu diese Zertifikate auszustellen -

Auch vor Ort für Firmen als Inhouse Seminar möglich ab 3 Personen. - Europa Weit möglich und auch EU Europaweit gültig seit 2004 -

Informationen zum Thema Schulungspflicht als PDF wo was geschreiben steht siehe hier

Ein Trainerseminar als innerbetrieblicher Ausbilder ist also ab 1 Tag möglich, bei Vorkenntnisse dazu - inkl. Teil selberlernen. - Der rechtsgültige Geräteschein muss vorhanden sein, (z.B. Staplerschein Arbeitsbühnenschein oder Kranschein usw.) für ab 1000,- Euro das Seminar dann, mit Arbeitsunterlagen wie PowerPoint Schulungsfilme Fragebögen Pflicht Zertifikate usw. 300,- Aufpreis.

Ausbilder Termine innerbetrieblich für Gabelstapler und Arbeitsbühnen sind 1 x monatlich
bei uns im Hause möglich.

Für Industriestapler Stand und Sitzplatz Flurförderzeuge nach der DIN EN ISO 3691 2 Tage:

Flurförderzeuge Steh- und Sitzplatz wie: Frontstapler Schubmast Schnellläufer Kommissionierstapler

Für Hubarbeitsbühnen Hubsteiger Arbeitsbühnen usw. nach der DIN EN 280 A & B nur 1 Tag:

Arbeitsbühnen wie Scherenbühnen Hubbühnen Teleskopbühnen Hubsteiger usw.

Brücken- und Portalkrane nach DIN EN 15011 oder LkW Ladekrane DIN EN 12999 sowie für die
Erdbaumaschinen (ohne Straßenbaumaschinen DIN EN 500) mit Straßenbaumaschinen 3 Tage

Krane nach DGUV-I 214-002 oder der DGUV-I 209-012 und Anschläger Regel 209-013 über 2 Tage:

Erdbaumaschinen Ausbilder nach der DIN EN 474 (ohne SBN DIN EN 500) über 2 Tage:

Termine für Ausbilder Teleskopstapler nach DIN EN 1459 und neuen Pflicht Grundsatz 308-009 sind monatlich möglich,
aber nur für Personen mit Teleskopstaplerschein mit allen 3 Stufen 1 starr 2a drehbar 2b Arbeitsbühne drin.
Für alte Ausbilder von Stapler, Krane od. Arbeitsbühnen vor April 2016 gemacht
mind. die Stufe 1 besser alle 3 -

Termine immer nach Absprache in der Woche ab 8:30 dienstags und mittwochs bzw. am Wochenende freitags und samstags machbar

Alle innerbetrieblichen Ausbilderkurse, nur für Personen mit Nachweis der Vor- Kenntnisse wie z.B. Staplerschulung, Kranschulung, Arbeitsbühnenschein usw. schon vorhanden sind.

Auch diese kurzen Seminare sind zu 100 % BG UK des Landes und SVLFG eine anerkannte Ausbildung dazu, nicht nur durch die staatliche aner...... und VET Trainer Zertifizierung die wir haben.

Sie dürfen mit diesen Zertifikat aber immer nur innerbetrieblich schulen, also nur innerhalb der eigenen Firma (außer 100 % Töchter der Firmen Gruppe) also keine sogenannte offene Ausbildung für Jedermann - also ein Kurs wie der bei der BG selber auch angeboten wird, der auch nur innerbetrieblich gilt -

Die Qualifizierung zum Ausbilder gilt also nur innerhalb der Firma / Firmengruppe wo man gerade Arbeitet, und ist nicht übertragbar auf andere Firmen Personen Fremde BG UK des Landes usw. nur den Betrieb, die Angehörigen eines Betriebes betreffend; innerhalb eines Betriebes "innerbetriebliche Angelegenheiten"

Sie kann aber später bei bedarf umgeschrieben oder erweitert werden, durch z.B. eine Pflicht Weiterbildung von bis zu 3 Tage je nach Thema des Ausbilderschein.

Achtung eine Falsche Aussage bei FWK sprich Feuerwehrkran, das höherwertige Zertifikat (was mangelhaft ausgefüllt ist) berechtigt gleichzeitig auch zur Ausbildung von normalen Staplern.

Wir haben beide Fachausschüsse der BG dazu gefragt, Antwort von beiden war ein klares NEIN - da das eine Gerät hier geländegängiger Teleskopstapler mit den anderen in der Industrie üblichen Flurförderzeugen kurz Stapler nichts zu tun hat.

Weiterbildung dazu ist unerlässlich, da sich ja die deutsche BG immer neue Geschichten ausdenkt wie z.B.: Die DGUV Regeln 114-010 und 114-011 „Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter“ wurden zurück gezogen im März 2019 und in die DGUV Information 214-016 und DGUV-I 214-017 integriert, oder aus der DGUV Regel Kapitel 2.8 wurde eine eigne Regel für Anschlag- und Lastaufnahmemittel DGUV-R 209-017 von Dezember 2020, Erdbaumaschinen nur gültig für Bagger und Lader eigener DGUV Grundsatz 301-005 usw.

Nach der neuen der TRBS 1116 von November 2022 sind die Staplerscheine Baggerscheine Laderscheine Kranscheine Hubarbeitsbühnenscheine und Teleskopmaschinenscheine nur noch 1 Jahr gültig in Deutschland - ebenso die schriftliche Beauftragung dazu -

Siehe dazu z.B. unter Punkt 2 und 3 für die jährliche Fachbezogene Fortbildung als Nachschulung und unter Punkt 4 das sogar eine Lernerfolgskontrolle erfolgen muss, und dass dies nur noch ein Ausbilder zum Gerät bzw. ein besonders geschulter Trainer dazu machen darf mit auch eigener Fortbildung zum Arbeitsmittel sprich Thema. Auch ist die Dauer jetzt genauer Festgelegt worden, so dass man je Arbeitsmittel mind. 1 UE a 45 Min. abzuhalten hat (Punkt 3.5) und das dies jetzt auch rein online geht (Punkt 4.3 und 2.2) usw.

Also muss jetzt für die Folgenden Arbeitsmittel nicht nur für deren Betriebliche- Verwendung eine schriftliche Beauftragung nach § 12 Absatz 3 BetrSichV durchgeführt werden (Stufe 3 der Grundausbildung nach den DGUV Grundsätzen) sondern auch eine jährliche Qualifizierung- Maßnahme als Weiterbildung nur durch einen Experten dazu durchgeführt werden.

Dies gilt für folgende Betriebsmittel oder auch Arbeitsmittel: Flurförderzeuge mit Fahrersitz und mit Fahrerstand, Flurförderzeuge die durch Mitgänger geführt werden, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühnen, alle Bauarten der Krane, für die Baumaschinen wie Bagger und Lader, und sogar Anlagen und Arbeitsmittel, wenn während der Instandhaltung die für den Normalbetrieb getroffenen Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt werden, wie zum Beispiel bei Personenschutzsystemen beim Einsatz von HRG FFZ Hochregalgeräte Flurförderzeuge in Schmalgängen usw. -

dies gilt für alle Schulungsnachweise für Stapler Bagger Radlader Krane usw. egal wann und wo gemacht worden ist -

seit der TRBS 1116 gilt also nichts ist mehr Lebenslang gültig -

Lese Tipp: ab Punkt 3.4 und besonders wer darf, dass nur noch machen Punkt 4.4 der TRBS 1116 -

- also eine Fachbezogene Weiterbildung muss nun einmal Jährlich gemacht werden durch eine qualifizierte Person dazu -

Zum Lernen vorab wichtige Infos als PDF zum Thema wo was geschreiben steht usw. siehe hier

Als online offline Kurs Fernstudium Seminar zum direkten Anmelden und Lernen hier die HP dazu -

Ausbilder Kurse - Themen nach Wunsch - bzw. wie Sie gebucht haben -

Zur Buchung geht es hier:

https://www.agentur-soest.de/obn-ausbilder.html

Kontakt per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Telefon von 11- ca. 16 Uhr +49175/1509375

Info für die Schulungspflicht und Weiterbildungspflichtder Ausbilder und Trainer siehe auch auf:

www.train-the-trainer.center

www.ausbilder-arbeitsbuehnen.de

www.arbeitsbuehnen-ausbilder.de

www.ausbilder-anschlaeger.de

www.anschlaeger-ausbilder.de

www.ausbilder-baumaschinen.de

www.baumaschinen-ausbilder.de

www.ausbilder-krane.de

www.kran-ausbilder.de

www.ausbilder-stapler.de

www.stapler-ausbilder.de

www.ausbilder-teleskopstapler.de

www.teleskopstapler-ausbilder.de

www.ausbilder-psaga.de

www.psaga-ausbilder.de

www.innerbetrieblicher-ausbilder.de

www.ausbilder-innerbetrieblich.de

www.nieohneschulung.de

www.nicht-ohne-schulung.de

und viele mehr