Fremdfirmenkoordinator

Fremdfirmenkoordination gemäß der BGI 865 neue DGUV-I 215-830 & ArbSchG §8 BGV A1 §6 neue DGUV V1 BGHW B 36 & GUV-I 8541 usw.

Ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw. schon seit 2008

Die Beauftragung von Fremdfirmen zur Ausübung von Spezialarbeiten und zeitnaher Ausführung der zu tätigen Arbeiten ist selbstverständlich. Dabei sind die Faktoren Zeitmangel und Personalknappheit sowie Expertenwissen mögliche Gründe. Damit aber nicht eine Firma zur Gefahr für die andere wird, müssen die Tätigkeiten der Fremdfirmen abgestimmt und koordiniert werden.

Der Arbeitgeber hat die Qualifikation der Beschäftigten, die mit Betriebsmitteln arbeiten sollen, eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der TRBS 1000 TRBS 1111 TRBS 1116 TRBS 2111 sowie in der Regel 100-001 und Vorschrift 1 usw. festzulegen.

Dazu hat der Gesetzgeber die Rolle des Fremdfirmenkoordinators klar definiert.

In der DGUV-V1 § 1 Pflichten des Unternehmers wird somit klar definiert, dass ein Aufsichtsführender mit Weisungsbefugnis zu bestellen ist. In der Praxis wird dieser Koordinator in der Regel vom Auftraggeber bestellt und dem Fremdunternehmer bekannt gegeben.

Das mind. 1 Tagesseminar beinhaltet alle rechtlich relevanten Punkte, um als Fremdfirmenkoordinator bestellt werden zu können und gibt Ihnen Hilfestellung in der Koordination zwischen allen beteiligten Firmen.

Termine dazu auf Anfrage ab 3 Personen in der Woche vor Ort ab 5 plus km

Prüf- Termine: Nach dem selberlernen Selbststudium der Unterlagen nur nach Absprache -

in der Woche ab 9 Uhr oder auch samstags ab 9 Uhr - Dauer ab 1 Tag und mehr je nach Thema -

- Personalausweis USB Stick und Schulungs- Ausbildungsnachweis/e mitbringen -

Online Kurs auf Anfrage per Mail an uns -

online Unterweisung und Schulungen für vieles aber nicht alles jederzeit machbar also 24/7 -

Feste Termine zur Schulung immer erst ab 3 Pers. von einer Firma ab 8:30/9:00 Uhr
bei uns im Hause nach Absprache - ab 5 Pers. je nach KM auch mehr vor Ort in der Firma -
sonst nur online jederzeit 24/7 unter - www.schulung-online.eu - auch einzelne Personen -
alle anderen Lehrgänge mit festen Terminen dazu ab 8:30 in Ense Höingen finden Sie
auf der HP - www.nicht-ohne-schulung.de -

Dozentengeführte Schulungen gem. der ASIG § 6 Abs. 4 usw.

Zielgruppe:

  • Führungskräfte und Mitarbeiter eines Unternehmens, die mit dem Einsatz von Leihkräften und Fremdfirmen im Unternehmen zu tun haben.
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit (teilweise)
  • Sicherheitsbeauftragte Prüfmittelbeauftragter Vorarbeiter Personaldisponenten usw.
  • verantwortliche Elektrofachkräfte

Die Teilnehmer sollten:

  • technische Ausbildung besitzen
  • mehrjährige Berufserfahrung mitbringen
  • mindestens 24 Jahre alt sein

Lehrgangsinhalte sind u. a.:

  • ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
  • Unterweisung und Einweisung nach ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Notfall- und Rettungsplan
  • Dokumentationspflichten

Die Abfrage fremder Schulungsnachweise hat ergeben, dass diese oft fehlerhaft dokumentiert worden sind bzw. der Teilnehmer zu kurz geschult wurde. Diese Nachweise sind mangelhaft. Schulungsnachnachweise für Stapler, Krane, Arbeitsbühnen, Bagger, Radlader usw. sind nur mit Zertifikat gültig (gem. DGUV-G).

Allgemeine Ausbildung der Stufe 1 Pflicht Zusatzausbildung gem. der Stufe 2 und die wichtigste 3. Stufe die Betriebliche Ausbildung Einweisung und schriftliche Beauftragung zum Gerät, sowie die regelmäßige Weiterbildung der Geräteführer gem. der TRBS 2111 Teil 4 usw. (fehlt sehr oft)

Aber auch beim Fremdgeräteeinsatz fehlen oft die Bedienungsanleitung und die UVV-Prüfung bzw. UVV-Prüfungsnachweise ganz oder sind oft mangelhaft. Teilweise fehlen sie am Einsatzort und stehen zur Einsicht nicht zur Verfügung.

Als Fremdfirmenkoordinator sind Sie schriftlich zu bestellen, wenn Aufträge an externes Personal vergeben werden. Der Fremdfirmenkoordinator hat Weisungsbefugnis gegenüber den Externen und achtet auf die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes bei der Auftragsführung. Externe Firmen sind auch Leiharbeiter, Werksvertragspartner, Baufirmen oder Wartungsfirmen usw.

Laut der DGUV-I 215-830 alte BGI 865 hat der Fremdfirmenkoordinator einzugreifen, wenn:

  • Sicherheitsbestimmungen offensichtlich missachtet werden
  • die Mitarbeiter unvorhergesehene Situationen – in denen sie selbst oder Dritte gefährdet werden – nicht allein meistern können
  • die Fremdfirma ihrer Aufgabe offensichtlich nicht gewachsen ist.

Zur Durchführung seiner Aufgaben erhält der Koordinator Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern der Fremdfirmen. Dies befreit aber die Führungskräfte der Fremdfirmen jedoch nicht von deren Verantwortung für ihre Arbeitnehmer.

Abschluss:

Teilnahmenachweis als Zertifikat zum Betriebsbeauftragten für Fremdfirmen, sprich Fremdfirmenkoordinator gegenüber der BG UK des Landes SVLFG und der DGUV

Kosten:
ab 450,- € pro Tag, inkl. Seminarunterlagen steuerfreie Schulungsdienstleistung.

Termine sind für Einzelpersonen laufend bei uns im Hause möglich.

Zum Lernen vorab wichtige Infos zum Thema wo was geschreiben steht usw. siehe hier

Zielsetzung:

Ziel des Seminars zum Fremdfirmenkoordinator ist es, betriebliche Führungskräfte und "Zuständige" aus den Unternehmen, die mit Fremdfirmen und oder Partnerfirmen zusammenarbeiten, mit der Thematik zu sensibilisieren und präventiv reagieren zu lassen. Die Verantwortung und Haftung des Fremdfirmenkoordinators und Auftraggebers stehen dabei im Vordergrund.

Diese Veranstaltung wie auch alle anderen von uns - sind geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG usw.

Achtung ! Eine Auffrischung der Schulung dazu ist alle 3 Jahre Pflicht.
(nach dem ArbSchG / der BetrSichV / ArbmittV / DGUV-V1 / DGUV-R 100-001 der TRBS 2111 usw.)

Wer braucht so ein Zertifikat dazu:

Unternehmer, Betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Fremdfirmenbeauftragte Fremdfirmen Beauftragter usw.

Mehr dazu: siehe z.B. den KomNet NRW Dialog dazu

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/6265

Infos und Anmeldung:
Informationen und Anmeldungen bitte per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Montags - Donnerstags
von 09:00 bis ca. 12:30
Festnetz 02924/851005 nicht immer besetzt
Mobilfunk von 11:00 bis ca. 16:30
Herr Drewer +49175/1509375 
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Montags - Freitags
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