Sicherheitsunterweisungen ArbSchG BetrSichV ArbmittV DGUV-V1 DGUV-R 100-001 TRBS 1116 & 2111 usw.

Sicherheitsunterweisungen und die Jährliche/n Unterweisung/en
(Unterweisungsnachweis / Scheinverlängerung / Auffrischung)
(siehe auch SGB VII Sozialgesetzbuch VII Richtlinie 2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit und gem. der OHSAS und den Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15 sowie der BetrSichV §§ 3 und 9 und der BGV A1 §§ 4 und 15 ASiG usw.)

Der Arbeitgeber hat die Qualifikation der Beschäftigten, die mit Betriebsmitteln arbeiten sollen, eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der TRBS 1000 TRBS 1111 TRBS 1116 TRBS 2111 sowie in der Regel 100-001 und Vorschrift 1 usw. festzulegen.

ab 55,- je nach Schulungsthema & Gruppengröße bis 99,- je Person bei großen Gruppen
(- max. 20 Teilnehmer)

Jährliche Pflicht Unterweisung ist nach den Vorgaben der DGUV - gültig für alle BG`s UK des Landes und auch bei der SVLFG gem. Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15 sowie der BetrSichV §§ 3 und 9 und der Vorschrift 1 §§ 4 und 15 der DGUV Regel 100-001 des ASiG usw.

Beschäftigte können nur dann sicher arbeiten, wenn sie die mit ihrer Arbeit verbundenen
Gefahren und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen kennen.

Dieses Wissen muß vermittelt und vertieft werden. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz steht der Arbeitgeber in der Pflicht, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen“ bzw. durch fachkundige Personen beim Maschineneinsatz unterweisen zu lassen.

Jährliche Unterweisung nach Vorgaben der DGUV Regel 100-001 nicht nur für: Staplerfahrer Kranbediener Radladerführer Baggerführer Hubarbeitsbühnenbediener Motorsägenführer Teleskopefahrer usw. siehe auch die TRBS 1116 und - in der alten TRBS 2111 Teil 4 besser erklärt -

Nach DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention und der Regel 100-001 müssen Unterweisungen mind. 1 x jährlich durchgeführt und dokumentiert werden - Fachgerecht zum Thema durch einen Experten dazu -

Jugendliche die ab 16 Jahren Arbeiten müssen sogar 2-mal jährlich dazu unterwiesen werden (§ 29 Jugendschutzgesetz).

Termine dazu auf Anfrage ab 3 Personen in der Woche vor Ort ab 5 plus km

Prüf- Termine: Nach dem selberlernen Selbststudium der Unterlagen nur nach Absprache -

in der Woche ab 9 Uhr oder auch samstags ab 9 Uhr - Dauer ab 2 Std. und mehr je nach Thema -

- Personalausweis USB Stick und Schulungs- Ausbildungsnachweis/e mitbringen -

Online Kurs auf Anfrage per Mail an uns -

online Unterweisung und Schulungen für vieles aber nicht alles jederzeit machbar also 24/7 -

Bei fast allen Lehrgängen dabei eine neue blanko Beauftragung Pflicht gem. der Vorschrift 1 und Regel 100-001 und der TRBS 2111 Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel TRBS 2111 alter Teil 4 Punkt 2.2 4 neue TRBS Punkt 5.3 Organisatorische Maßnahmen 5.3.1 Qualifikation für Tätigkeiten mit einem Arbeitsmittel und 5.3.2 Berechtigungen und Beauftragung zur Durchführung von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten usw. einzutragen vom Arbeitsgeber bzw. Auftraggeber - ohne die kann es rechtliche Probleme geben nach einem Arbeitsunfall - ebenso wenn keine mind. 1x jährliche Sicherheitsunterweisung durchgeführt wurde sprich eine Art Pflicht WB für Staplerfahrer Teleskopmaschinen Fahrer Kranbediener Kranführer Hubarbeitsbühnenführer Baggerführer Motorsägenführer Radladerfahrer usw. -

Lustige ungültige Schulungs- Nachweise gibt es viele, wie vom Bildungszentrum Clemens aus Dortmund Radlader mit Euro Steuerung wieder so ein Beispiel wie mit AZAV Zertifizierung Geld verdient wird und Inhaltlich Mist ist, zudem die selber im Lebenslauf damit nie gearbeitet haben mit diesen Geräten, das sind meisten die Fahrlehrer Kurse für das Job Center oder Arbeitsamt wie auch Move on TÜV Dekra Deula System Lift und zu viele andere Bildungsträger und auch viele Hersteller wie Linde Jungheinrich Sennebogen Liebherr Class Bröcker usw. die gem. den DGUV Vorgaben zum Ausbilder selber keine 2-4 Jahre eigene Vorkenntnisse zum Gerät haben und noch Inhaltlich Falsche Schulungsnachweise ausstellen mit alten Vorgaben oder die es nicht gibt wie bei LTS Fröndenberg usw. Urkunden statt Zertifikate oder lebenslang gültig (die TRBS 1116 dazu lesen) …

Zudem bieten wir auch noch an:

Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. §10 des Arbeitsschutzgesetzes  und §22 der DGUV V1 Notfall-Maßnahmen usw.

Die WEITERBILDUNG FÜR GESCHULTE ATEMSCHUTZTRÄGER 
Atemschutzgeräteträger für Filtergeräten gemäß DGUV Regel 112-190 Regel 100-001 usw.

AUSBILDUNG und WB ZUM/FÜR SICHERHEITSPOSTEN gemäß der DGUV Regel 113-004 usw.

SCHULUNG ZUM ZERTIFIZIERTEN FLANSCHENMONTEUR gem. DIN EN 1591-4
als Verschraubungsmonteur nach Anforderungen der Personen Zertifizierungsbedingungen
in einem Verfahren nach der ISO/IEC 17024 Vorgabe P50 Bauwesen

AUSBILDUNGSNACHWEIS DER ABSTURZSICHERUNG PSAgA Sichern Abseilen Prüfen usw.
gemäß DGUV Regel 112-198 und 112-199 ASR A2.1 TRBS 2121 usw.

AUSBILDUNG ZUR BEFÄHIGTEN PERSON IM GERÜSTBAU 
nach DGUV Information 201-001 DGUV Vorschrift 1 BetrSichV TRBS 1201 TRBS 1203 und TRBS 2121

AUSBILDUNG ZUM SICHERHEITSBEAUFTRAGTEN SiBa / SiBe Basis und Aufbau Kurse
nach Arbeitsschutzgesetz (§§ 3–6) DGUV Vorschrift 1 § 20 DGUV Regel 100-001 usw.

Unterweisungs- Lehrgang für Sicheres Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen nach der DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos, Schächten und enge Räume“ und DGUV-Regel 112-190 „Atemschutzgeräte“ und Personen, die freimessen, müssen nach dem DGUV-Grundsatz 312-002 „Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach der DGUV-Regel 113-004“ ausgebildet und beauftragt sein. Preise ab 330,- Euro je nach Personenanzahl und Einzel Thema mehr oder weniger -

oder auch Sicherheitsschulung für Freischneider und Motorsensen nach der DGUV-Regel 114-610 bisher Regel 114-017 und Nr. 3.2.3.1 Mäharbeiten und Merkheft B30 der SVLFG alte GBG 15 / Gartenbau BG für ab 55,- Euro also Pflicht Freischneider und Motorsensen Schulung / Unterweisung zur Durchführung von gewerblichen Grünpflegearbeiten - wie auch der Motorsägenschein bzw. Sägeschein ja schon länger Pflicht ist - ab 99,- Euro Brennholzschein nur für die Selbstwerber ohne fällen, mit fällen von schwach Holz ab 109,- bis 199,- mit B Modul für Starkholz. Bei Gewerblicher Nutzung der Motorsäge andere Module und Preise -

Beim Motorsägen Einsatz in der Bau Industrie beim Abbruch Carport Bau Dacharbeiten und so weiter, da ist gem. der BG Bau Bausteine B 259 und B 259-1 und den div. Vorgaben wie der TRBS 1000 TRBS 2111 DGUV-V1 DGUV-R 100-001 und in der DGUV-R 100-500 Kapitel 2.23 Betreiben von Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung ein Sicherheitslehrgang zum Thema Handkettensägen nur durch einen Ausbilder für die Motorsägen nach DIN EN 608 Vorgeschrieben, ebenso in der Produktion von Paletten beim Pappe Arbeitsplatten usw. schneiden sagt auch die BG Holz Metall und auch die BG RCI dazu - siehe auch alte BGI 533 BGI 731 neue DGUV Information 209-001 usw. dazu -

- siehe auch alte BGI 533 BGI 731 neue DGUV Information 209-001 usw. dazu -

Preis je Pers. ab 130,- Euro  Termine ab mind. 3 Pers. von 9 Uhr bis ca. 14:30 in Ense Höingen -

Also ist hier kein Motorsägen Zertifikat sondern nur eine Teilnahmebescheinigung zur Sicherheitsunterweisung zum Thema Handkettensägen inkl. der jährlichen Wiederholung vorgeschrieben. ab 44,- Euro auch online machbar -

kleiner Asbest Schein oder großer Asbestschein / Asbestnachweis der Fortbildungsnachweis gemäß der TRGS 519 Anlage 4 od. 5 Dauer ab 1 Tag für ab 220,- Euro

Sachkundenachweise dazu haben eine Gültigkeit von 6 Jahren Innerhalb dieser Zeit muss ein staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß der TRGS 519 besucht werden. Erst dann verlängert sich die Sachkunde um weitere sechs Jahre auf dem Tag genau -

Inhalte: Verwendung von Asbest inkl. „neuer Fundstellen“ Eigenschaften und Gesundheitsgefahren, alte und neue Vorschriften und Regelwerke beim Umgang mit Asbest, Vorbreitende Maßnahmen und Baustelleneinrichtung, Persönliche Schutzausrüstung, Technische Maßnahmen, Abfallentsorgung von KMF usw.

Gewerbliche Schulungsnachweise aller Art müssen also regelmäßig aufgefrischt werden:
(siehe auch: ArbSchG / BetrSichV / DGUV-V1 / DGUV-R 100-001 und die TRBS 1116 & 2111 usw. dazu).

Die DGUV Fachbereiche, Präventionsausschüsse und Sachgebiete (DGUV Grundsatz 300-001)
sagen nach max. 3 J. - besser aber jährlich vorallem bei AMS und SmS Gütesiegel lt. der DGUV Test -

Also ist vieles (nicht alles z.B. Asbest 6 Jahre) nur max. 3 Jahre gültig - gem. der TRBS 1116 - TRBS 2111 der ISO/IEC 17024 usw.

Bei gewerblicher Nutzung z.B. der Gerätschaften wie Stapler Bagger Radlader Krane Arbeitsbühnnen Motorsägen usw. ist eine Weiterbildung nur durch einen dafür zugelassen Ausbilder mit eigener Weiterbildung zum Thema nach max. 36 Monaten - und nicht wie viele nicht wissende Möchtegern Trainer erzählen; in Deutschland lebenslang gültig, nur eine jährliche Sicherheitsunterweisung wäre ausreichend für die Berufsgenossenschaft (die TRBS 1116 usw. einfach mal selber lesen).

Nach der neuen der TRBS 1116 von November 2022 sind die Staplerscheine Baggerscheine Laderscheine Kranscheine Hubarbeitsbühnenscheine und Teleskopmaschinenscheine nur noch 1 Jahr gültig in Deutschland - ebenso die schriftliche Beauftragung dazu -

Siehe dazu z.B. unter Punkt 2 und 3 für die jährliche Fachbezogene Fortbildung als Nachschulung und unter Punkt 4 das sogar eine Lernerfolgskontrolle erfolgen muss, und dass dies nur noch ein Ausbilder zum Gerät bzw. ein besonders geschulter Trainer dazu machen darf mit auch eigener Fortbildung zum Arbeitsmittel sprich Thema. Auch ist die Dauer jetzt genauer Festgelegt worden, so dass man je Arbeitsmittel mind. 1 UE a 45 Min. abzuhalten hat (Punkt 3.5) und das dies jetzt auch rein online geht (Punkt 4.3 und 2.2) usw.

Also muss jetzt für die Folgenden Arbeitsmittel nicht nur für deren Betriebliche- Verwendung eine schriftliche Beauftragung nach § 12 Absatz 3 BetrSichV durchgeführt werden (Stufe 3 der Grundausbildung nach den DGUV Grundsätzen) sondern auch eine jährliche Qualifizierung- Maßnahme als Weiterbildung nur durch einen Experten dazu durchgeführt werden.

Dies gilt für folgende Betriebsmittel oder auch Arbeitsmittel: Flurförderzeuge mit Fahrersitz und mit Fahrerstand, Flurförderzeuge die durch Mitgänger geführt werden, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühnen, alle Bauarten der Krane, für die Baumaschinen wie Bagger und Lader, und sogar Anlagen und Arbeitsmittel, wenn während der Instandhaltung die für den Normalbetrieb getroffenen Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt werden, wie zum Beispiel bei Personenschutzsystemen beim Einsatz von HRG FFZ Hochregalgeräte Flurförderzeuge in Schmalgängen usw. -

dies gilt für alle Schulungsnachweise für Stapler Bagger Radlader Krane usw. egal wann und wo gemacht worden ist - seit der TRBS 1116 gilt nichts ist mehr Lebenslang gültig -

Lese Tipp: ab Punkt 3.4 und besonders wer darf, dass nur noch machen Punkt 4.4 der TRBS 1116 -

- also eine Fachbezogene Weiterbildung muss nun einmal Jährlich gemacht werden durch eine qualifizierte Person dazu -
 
Dozentengeführte Sicherheits Schulungen gem. der ASIG § 6 Abs. 4 usw. für z.B.

  • Erste Hilfe
  • Leitern & Tritte
  • Sicherheit auf dem Bau (wie PSA gegen Absturz)
    Die Berufsgenossenschaft BG fordert das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.
  • Schulung Höhenarbeiten nach z.B. BGI 826 PSA gA
  • Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nach TRG und ADR usw.
  • Verkehrswege Lager Regale und andere innerbetriebliche Wege usw.
  • Atemschutz Training (nach z.B. BGR 190 GUV-R 190 wird Wiederholungstraining angeboten)
  • Schilderkunde oder richtiges Heben und Tragen von Lasten
  • Gabelstapler, Krane, Anschlagen von Lasten Höhenarbeiten für Regalbauer Gerüstbauer Dachdecker Zimmermann uvm.

    - einfach mal anfragen -

(siehe auch hier Info PDF der BG)

Neue Nummern - da die DGUV zurzeit vieles umstellt, sind die neuen Vorgaben zu finden unter: www.arbeitssicherheit.de

Ihr Nutzen:

Nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 neu DGUV-V1 (Grundsätze der Prävention) § 4 (1) DGUV Regel 100-001 der Betriebssicherheitsverordnung usw. hat der Unternehmer die Pflicht seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies betrifft auch die Unterweisung der Gabelstaplerfahrer oder Kranführer. Mit diesem Zertifikat Teilnahmenachweis kommen Sie, als Unternehmer, Ihrer jährlichen Unterweisungspflicht nach § 12 Arbeitsschutzgesetz nach.

Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die neuen geltenden Rechtgrundlagen und werden auf Gefahrenquellen im Arbeitsalltag aufmerksam gemacht.
Wir schauen zudem Videos zum Thema wie über Arbeitsbühnen, Gabelstapler, Bagger, Kranunfälle Absturz und vieles mehr.

Teilnehmerkreis:

Gabelstaplerfahrer, Kranführer, Baggerführer, Radladerfahrer, Arbeitsbühnenbediener und andere Maschinenführer, Monteure die Schulungsnachweise für die PSA gegen Absturz usw. brauchen. Schulung zur sicheren Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz PSA gA und Halten und Retten nach der DGUV Regel 112-198 alte BGR 198 DGUV Regel 112-199 alte BGR 199 DGUV-I 204-011 Erste Hilfe Hängetrauma alte BGI 8699 DGUV-I 212-515 PSA-Benutzungsverordnung alte BGI 515 und BGI 748 BGI 826 usw. führen wir auch durch.

Inhalte:
von 40 bis zu 200 PowerPoint-Folien je nach Unterweisungsthema

Die DGUV Vorschrift 9 (ehemals BGV A8) - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz - z. B. schreibt vor, dass bei Gefahren trotz technischer Schutzeinrichtungen und arbeitsorganisatorischer Maßnahmen entsprechende Kennzeichnungen eingesetzt werden müssen. Entscheidend ist hier eine Gefährdungsbeurteilung vor Ort im Betrieb. Zudem sieht die Vorschrift eine Unterweisung der Mitarbeiter über die Gesundheitsschutzkennzeichnung vor. Im Rahmen internationaler Gesetzgebung wurde sie durch die ASR A1.3 und Symbole nach ISO 7010 abgelöst. Im Unternehmen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen ein wichtiger Bestandteil des Unfallschutzes.

Sicherheitszeichen gliedern sich in folgende Bereiche:

  • Verbotszeichen untersagen Handlungen, durch die Gefahren entstehen können.
  • Gebotszeichen schreiben ein bestimmtes Verhalten vor.
  • Warnzeichen weisen auf ein Risiko oder eine Gefahr hin.
  • Rettungszeichen kennzeichnen den Rettungs- oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder der Einrichtung selbst.
  • Brandschutzzeichen kennzeichnen die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.

(Seit 2007 sind diese Sicherheitskennzeichen gesetzlich in der ASR A1.3 Arbeitsstättenregel für Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung zu finden. Seit März 2013 ist die überarbeitete ASR A1.3 in Kraft, die die BGV A8 ablöst. Seitdem ist die Kennzeichnung nach internationaler Norm ISO 7010 (die alte DIN 4844-2 ist ungültig) für alle deutschen Betriebe maßgeblich usw.

Gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben sind z. B.

  • StVO, StVZO
  • DGUV Vorschriften Informationen Regeln Grundsätze Merkblätter usw.
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Rechts und Haftungsfragen u.v.m.

Fahrer- und Unternehmerpflichten

  • Betriebsanweisung, Anleitungen vom Hersteller
  • Schriftliche Beauftragungen und abfrage der Schulungsnachweise
  • Innerbetriebliche Regelungen z. B. BGI 582 eine Armlänge Abstand sind ca. 50 cm
  • Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen siehe z. B. die BGI 865
  • Fremdegeräte Stapler Bagger Krane Rasenmäher Motorsägen usw.
  • Arbeitskorb bzw. Arbeitsbühne am Gabelstapler Radlader Bagger oder Kran TRBS 2121 Teil 4 FEM 4.006 usw.
  • UVV-Prüfungen gem. TRBS 1201 und wer darf nach VDI 4068 Prüfen usw.

Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung u. a.

  • Geschwindigkeit Sicherheitsabstände
  • Verlassen des Geräts
  • Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)
  • usw.

Abschluss:

Bescheinigung als Teilnahme Zertifikat bzw. Eintrag im Fahrausweis Fachausweis Bedienerausweis multi Befähigungsnachweis der AS-Drewer oder im SCC Sicherheitspass usw

Kosten:

je nach Schulungsthema & Gruppengröße nur die Auffrischung ab 99,- inkl. der Seminarunterlagen
als Steuerfreie Schulungsdienstleistung da ein Anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw.
schon seit 2008 bei uns im Hause als einer der ersten in Deutschland.

Und sonst bei Fragen dazu bitte anrufen - danke -

Arbeitssicherheit Management Akademie AMA Weiterbildung NRW im Kreis Soest
Industriepark im HDT Halle 1 Links
Auf den Geeren 1 bis 3
59469 Ense-Höingen

Anmeldungen per Telefon oder über iso-ama@web.de

Telefon für Anfragen und Anmeldungen in Deutschland & Europa:

Montags - Freitags
von 11:00 bis ca. 16:30
Mobilfunk Herr Drewer +49 175 / 15 09 375